Finanzglossar
Wichtige Begriffe aus Steuern, Sozialversicherung und Finanzen — verständlich erklärt. Stand 2026.
A
- Abfindung
- Einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wird nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert. Weiterlesen →
- Abgeltungssteuer
- Pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) plus Soli und ggf. Kirchensteuer. Weiterlesen →
B
- Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
- Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Für RV 2026: 8.450 EUR/Monat, für KV: 5.812,50 EUR/Monat. Weiterlesen →
- Bereinigtes Nettoeinkommen
- Nettoeinkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (5 % Pauschale). Grundlage für die Unterhaltsberechnung. Weiterlesen →
- Brutto
- Gesamtgehalt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Auch: Warenwert inklusive Mehrwertsteuer. Weiterlesen →
D
- Düsseldorfer Tabelle
- Leitlinie des OLG Düsseldorf für den Kindesunterhalt. Unterteilt nach Einkommensgruppen und Altersstufen. Weiterlesen →
E
- Einkommensteuer (ESt)
- Steuer auf das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen. Progressiver Tarif von 14 % bis 45 %. Weiterlesen →
- Elterngeld
- Staatliche Leistung für Eltern in den ersten 12-14 Monaten nach Geburt. 65-100 % des Voreinkommens (min. 300 EUR, max. 1.800 EUR). Weiterlesen →
- Entgeltpunkte
- Grundlage der Rentenberechnung. Pro Jahr Durchschnittsgehalt gibt es 1 Entgeltpunkt. Weiterlesen →
F
- Freibetrag
- Einkommensbetrag, der steuerfrei bleibt. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 EUR. Weiterlesen →
- Fünftelregelung
- Steuerliche Vergünstigungsregel für außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen). Senkt die Steuerprogression. Weiterlesen →
G
- Gewerbesteuer
- Kommunale Steuer auf den Gewerbeertrag. Steuermesszahl 3,5 %, multipliziert mit dem örtlichen Hebesatz. Weiterlesen →
- Grunderwerbsteuer
- Steuer beim Kauf von Grundstücken und Immobilien. Je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises. Weiterlesen →
- Grundfreibetrag
- Der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt: 2026 liegt er bei 12.348 EUR (Einzelveranlagung). Weiterlesen →
- Grundsteuer
- Jährliche Steuer auf Grundbesitz. Nach der Reform 2025 mit neuen Berechnungsmodellen je Bundesland. Weiterlesen →
H
- Hebesatz
- Prozentualer Multiplikator der Gemeinde für Gewerbe- und Grundsteuer. Variiert kommunal stark. Weiterlesen →
K
- Kindergeld
- Staatliche Leistung für Kinder: 2026 beträgt es 259 EUR/Monat pro Kind. Weiterlesen →
- Kirchensteuer
- Steuer für Mitglieder einer Religionsgemeinschaft: 8 % (BW, BY) oder 9 % (andere) der Einkommensteuer. Weiterlesen →
- Krankengeld
- Lohnersatzleistung bei längerer Krankheit: 70 % des Brutto, maximal 90 % des Netto. Weiterlesen →
- Kurzarbeitergeld (KUG)
- Leistung der Agentur für Arbeit bei Kurzarbeit: 60 % (ohne Kinder) oder 67 % (mit Kindern) der Nettoentgeltdifferenz. Weiterlesen →
L
- Lohnsteuer
- Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die vom Arbeitgeber direkt ans Finanzamt abgeführt wird. Weiterlesen →
M
- Midijob
- Beschäftigung im Übergangsbereich (603,01 - 2.000 EUR/Monat) mit reduzierten Arbeitnehmer-Sozialabgaben. Weiterlesen →
- Mindestlohn
- Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 EUR/Stunde brutto. Weiterlesen →
- Minijob
- Geringfügige Beschäftigung bis 603 EUR/Monat (2026). Für den Arbeitnehmer weitgehend abgabenfrei. Weiterlesen →
- Mutterschutz
- Gesetzlicher Schutz erwerbstätiger Mütter vor und nach der Geburt. 6 Wochen vor + 8 Wochen nach der Entbindung. Weiterlesen →
N
- Netto
- Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben — der tatsächlich ausgezahlte Betrag. Weiterlesen →
- Nettolohn
- Synonym für Nettogehalt: das nach Steuern und Sozialabgaben ausgezahlte Arbeitsentgelt. Weiterlesen →
P
- Pendlerpauschale
- Steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitswegs: 0,30 EUR/km (ab 21. km: 0,38 EUR/km) für die einfache Entfernung. Weiterlesen →
- Progressionsvorbehalt
- Steuerfreie Einkünfte (z. B. KUG, Elterngeld) erhöhen den Steuersatz für das restliche Einkommen. Weiterlesen →
R
- Rentenversicherung (RV)
- Pflichtversicherung für Arbeitnehmer: 18,6 % Beitragssatz (je Hälfte AG/AN). BBG 2026: 8.450 EUR/Monat. Weiterlesen →
S
- Selbstbehalt
- Existenzminimum, das dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss: 1.450 EUR (erwerbstätig) bei Minderjährigen. Weiterlesen →
- Solidaritätszuschlag (Soli)
- Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuer, sofern diese die Freigrenze von 20.350 EUR überschreitet. Weiterlesen →
- Sparerpauschbetrag
- Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 EUR (Einzelveranlagung) bzw. 2.000 EUR (Zusammenveranlagung) pro Jahr. Weiterlesen →
- Splittingtarif
- Steuerberechnung für Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften. Einkommen wird halbiert, besteuert und verdoppelt. Weiterlesen →
- Steuerklasse
- Lohnsteuerklasse, die die Höhe der monatlichen Lohnsteuervorauszahlung bestimmt. Klassen I-VI. Weiterlesen →
W
- Werkstudent
- Student mit max. 20 Std./Woche Beschäftigung. Privilegierung: nur RV-Beitrag (9,3 %), keine KV/PV/AV. Weiterlesen →
Z
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
- Einkommen nach Abzug aller Freibeträge und Sonderausgaben. Grundlage für die Einkommensteuer. Weiterlesen →
Ü
- Übergangsbereich
- Einkommensbereich zwischen 603,01 und 2.000 EUR/Monat (früher: Gleitzone), in dem AN reduzierte SV-Beiträge zahlen. Weiterlesen →
Alle Angaben ohne Gewahr. Stand: Mai 2026.