Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Für RV 2026: 8.450 EUR/Monat, für KV: 5.812,50 EUR/Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden — was darüber liegt, ist beitragsfrei. 2026 gelten in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 EUR pro Monat (West) bzw. 8.350 EUR (Ost); in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt bundeseinheitlich 5.812,50 EUR pro Monat. Die BBG wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst und ist nicht zu verwechseln mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die über die Versicherungspflicht in der GKV entscheidet.
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Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.