Urlaubstage Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch — bei Vollzeit, Teilzeit oder unterjährigem Eintritt.

Laut Arbeitsvertrag (bei 5-Tage-Woche)

§4/§5 BUrlG: Wartezeit + Halbjahres-Regel

So berechnen wir den Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen.

Urlaubstage = Gesetzl. Urlaub (24) x Arbeitstage/Woche / 6

Mindesturlaub nach Arbeitstagen

Tage/WocheMindesturlaub
6 Tage24 Tage
5 Tage (Standard)20 Tage
4 Tage16 Tage
3 Tage12 Tage
2 Tage8 Tage
1 Tag4 Tage

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Das BUrlG garantiert 24 Werktage (6-Tage-Woche) bzw. umgerechnet 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche). Die meisten Arbeitgeber gewähren mehr (Durchschnitt: ca. 28-30 Tage).
Wie berechne ich den Urlaub bei Teilzeit?
Bei Teilzeit wird anteilig gerechnet: Urlaubstage = Mindesturlaub x Arbeitstage/Woche / 6. Bei 3 Tagen/Woche: 24 x 3/6 = 12 Urlaubstage.
Wie viel Urlaub habe ich bei Eintritt während des Jahres?
Bei Eintritt nach dem 1. Januar erhalten Sie anteilig 1/12 pro vollem Monat. Vollen Anspruch haben Sie erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit nach §4 BUrlG).
Gibt es Sonderurlaub?
Ja, nach §616 BGB bei besonderen Anlässen: Hochzeit (1 Tag), Geburt eines Kindes (1 Tag), Umzug (1 Tag), Todesfall naher Angehöriger (1-2 Tage). Tarifverträge können mehr vorsehen.
Verfallen nicht genommene Urlaubstage?
Resturlaub muss bis 31. März des Folgejahres genommen werden. Der Arbeitgeber muss aber darauf hinweisen. Ohne Hinweis verfallen die Tage nach EuGH-Rechtsprechung nicht automatisch.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung nach BUrlG. Stand: 2026.