Mutterschutzgeld Rechner 2026

Berechnen Sie Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfristen.

So berechnen wir das Mutterschutzgeld

Während der Mutterschutzfristen erhalten Sie Ihr volles Nettoeinkommen — aufgeteilt in Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und Arbeitgeberzuschuss.

Die Berechnung

KK-Mutterschaftsgeld = max. 13 EUR/Tag
AG-Zuschuss = Netto/Tag - 13 EUR

Mutterschutzfristen

  • 6 Wochen vor der Geburt — Beschäftigungsverbot (auf Wunsch weiterarbeiten möglich)
  • 8 Wochen nach der Geburt — absolutes Beschäftigungsverbot
  • 12 Wochen nach Früh-/Mehrlingsgeburt — verlängerte Schutzfrist

Praktisches Beispiel

Nettogehalt 2.400 EUR, Normalgeburt (14 Wochen = 98 Tage):

  • Netto pro Tag: 2.400 / 30 = 80 EUR
  • KK-Mutterschaftsgeld: 13 x 98 = 1.274 EUR
  • AG-Zuschuss: 67 x 98 = 6.566 EUR
  • Gesamt: 7.840 EUR (= volles Netto für 98 Tage)

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert der Mutterschutz?
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten). Insgesamt also mindestens 14 Wochen.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt max. 13 EUR pro Tag. Die Differenz zum durchschnittlichen Nettogehalt übernimmt der Arbeitgeberzuschuss. Sie erhalten also Ihr volles Nettogehalt.
Wer zahlt während des Mutterschutzes?
Das Mutterschaftsgeld kommt von der gesetzlichen Krankenkasse (max. 13 EUR/Tag). Der Arbeitgeber zahlt die Differenz als Zuschuss, bekommt diesen aber über das U2-Umlageverfahren erstattet.
Kann ich während des Mutterschutzes gekündigt werden?
Nein. Während der gesamten Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt besteht ein Kündigungsverbot (§17 MuSchG). Das gilt auch während der Probezeit.
Muss ich während des Beschäftigungsverbots arbeiten?
Vor der Geburt können Sie freiwillig weiterarbeiten (§3 Abs. 1 MuSchG). Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot von 8 Wochen — hier dürfen Sie nicht arbeiten, auch wenn Sie wollen.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung nach MuSchG. Stand: 2026.