Elterngeld beantragen 2026: Frist, Lebensmonate und Unterlagen
Der Antrag verbindet Bezugsplan, Einkommensangaben und Nachweise. Für Geburten 2026 sind besonders die Lebensmonate des Kindes, die begrenzte Rückwirkung und die seit April 2024 geltenden Regeln zum parallelen Basiselterngeld wichtig.
Zuerst in Lebensmonaten planen
Elterngeld wird nicht für Kalendermonate, sondern für Lebensmonate des Kindes beantragt. Bei einer Geburt am 15. dauert der erste Lebensmonat vom 15. bis zum 14. des Folgemonats. Diese Einteilung gilt auch für die Zuordnung von Erwerbseinkommen und Arbeitszeit während des Bezugs.
Der Antrag ist erst nach der Geburt möglich. Nach § 7 BEEG wird Elterngeld höchstens drei Lebensmonate rückwirkend geleistet. Entscheidend ist, wann der Antrag bei der zuständigen Stelle eingeht. Das Familienportal empfiehlt deshalb, ihn gleich nach der Geburt und innerhalb der ersten drei Lebensmonate einzureichen.
Höhe und Einkommensgrenze getrennt prüfen
Basiselterngeld ersetzt bei vollständigem Einkommenswegfall normalerweise 65 % des pauschaliert ermittelten Elterngeld-Nettos. Der Grundbetrag liegt zwischen 300 und 1.800 EUR pro Lebensmonat; mögliche Zuschläge sind darin nicht enthalten. Das Elterngeld-Netto der Behörde ist nicht mit dem Auszahlungsnetto auf der Gehaltsabrechnung gleichzusetzen.
Für Geburten ab 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das maßgebliche zu versteuernde Einkommen mehr als 175.000 EUR beträgt. Maßgeblich ist das Kalenderjahr vor der Geburt; bei Paaren und getrennt Erziehenden werden die Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, bei Alleinerziehenden zählt das eigene Einkommen. Genau 175.000 EUR überschreiten die Grenze nicht.
👶Elterngeld Rechner nutzenBasiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Ein Elternteil kann grundsätzlich höchstens zwölf Lebensmonate Basiselterngeld erhalten. Paare und getrennt Erziehende können unter den Voraussetzungen für die Partnermonate zusammen 14 Basis-Monatsbeträge aufteilen. Ein Basis-Monatsbetrag kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. Wie hoch ElterngeldPlus ausfällt, hängt auch vom Einkommen nach der Geburt ab; es ist auf die Hälfte des theoretischen Basiselterngelds ohne Einkommen nach der Geburt begrenzt.
Für Geburten ab 1. April 2024 dürfen beide Eltern Basiselterngeld grundsätzlich nur für einen Lebensmonat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig beziehen. Gesetzliche Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte Frühgeburten, Mehrlinge sowie bestimmte Behinderungskonstellationen. Sobald mindestens eine Person ElterngeldPlus bezieht, gelten andere Regeln für den parallelen Bezug.
Beim Partnerschaftsbonus arbeiten beide Eltern im Durchschnitt des Lebensmonats gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden und beziehen den Bonus für zwei, drei oder vier aufeinanderfolgende Lebensmonate. Für Alleinerziehende gelten besondere Voraussetzungen.
Arbeit und Einkommen im Bezugszeitraum
Während des Bezugs darf die berechtigte Person durchschnittlich höchstens 32 Wochenstunden im Lebensmonat arbeiten. Einkommen nach der Geburt kann die Leistungshöhe verändern. Deshalb sollten Arbeitszeit und erwartetes Einkommen für jeden beantragten Lebensmonat realistisch angegeben und spätere Änderungen der Elterngeldstelle mitgeteilt werden.
Wo der Antrag gestellt wird
Verwenden Sie das Formular des Bundeslandes und reichen Sie es bei der für den Wohnort des Kindes zuständigen Elterngeldstelle ein. In allen Bundesländern gibt es eine digitale Antragsmöglichkeit; der bundesweite Formularwegweiser zeigt das jeweils zuständige Angebot. Der konkrete Ablauf und zusätzliche Nachweise können sich nach Bundesland und Einzelfall unterscheiden.
Regelmäßige Nachweise
Das Familienportal nennt als Grundunterlagen die Geburtsurkunde und Nachweise über das bisherige Einkommen. Für Beschäftigte werden die Zeiträume wie folgt beschrieben:
- Beschäftigte Mutter: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der zwölf Monate vor dem Monat, in dem die Mutterschutzfrist beginnt.
- Der andere beschäftigte Elternteil: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der zwölf Monate vor dem Geburtsmonat.
- Selbstständige: in der Regel der letzte Steuerbescheid; weitere Unterlagen können für eine vorläufige Entscheidung nötig sein.
Hinzu kommen je nach Situation etwa Bescheinigungen über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss, Dienstbezüge, privates Krankentagegeld sowie Einkommen und Arbeitszeit während des Bezugs. Die für den Einzelfall verbindliche Liste ergibt sich aus dem Landesformular beziehungsweise den Hinweisen der Elterngeldstelle.
Änderungen nach dem Antrag
Zukünftige Lebensmonate lassen sich grundsätzlich bis zum Ende des möglichen Bezugszeitraums ändern. Für vergangene oder bereits ausgezahlte Monate gelten engere Regeln; das Familienportal weist außerdem auf mögliche Folgen für die Krankenversicherung hin. Änderungen sollten deshalb direkt mit der Elterngeldstelle und bei Bedarf mit der Krankenkasse abgestimmt werden.
Quellen und Stand
- § 1 BEEG: Anspruch, Arbeitszeit und Einkommensgrenze
- § 4 BEEG: Bezugsdauer und Lebensmonate
- § 7 BEEG: Antrag und Rückwirkung
- Familienportal des Bundes: Antrag, Nachweise und Änderungen
- Familienportal des Bundes: Höhe von Basiselterngeld und ElterngeldPlus
- Familienportal des Bundes: Antragsformulare der Länder
- Familienportal des Bundes: Lebensmonate und Bezugsplanung
- Familienportal des Bundes: Einkommensgrenze und paralleles Basiselterngeld
Stand der Prüfung: 29. Juli 2026. Der Beitrag behandelt die allgemeinen Regeln für Geburten 2026. Landesverfahren, Sonderfälle und die individuelle Berechnung können abweichen. Maßgeblich ist der Bescheid der zuständigen Elterngeldstelle; der Beitrag ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialleistungsberatung.