Elterngeld Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr monatliches Elterngeld — Basiselterngeld oder ElterngeldPlus, mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.

Durchschnitt der letzten 12 Monate vor der Geburt

So berechnen wir das Elterngeld

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder einschränken. Es wird vom Bundeselterngeldgesetz (BEEG) geregelt.

Die Ersatzrate

Die Höhe des Elterngelds hängt vom vorherigen Nettoeinkommen ab:

  • Ab 1.240 EUR netto: 65 % Ersatzrate
  • 1.200 - 1.240 EUR: Übergangszone (67 % → 65 %)
  • 1.000 - 1.200 EUR: 67 % Ersatzrate
  • Unter 1.000 EUR: 67 % + 0,1 % pro 2 EUR unter 1.000 (bis max. 100 %)

Bemessungseinkommen

Das Bemessungseinkommen bildet die Grundlage für die Berechnung des Elterngelds. Folgende Regeln gelten:

  • Berechnungszeitraum: Die letzten 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt (bei Angestellten) bzw. das letzte Wirtschaftsjahr (bei Selbstständigen).
  • Ausgeklammerte Monate: Monate mit Mutterschutz, Elterngeld für ein älteres Kind, schwangerschaftsbedingter Erkrankung oder Kurzarbeit werden aus dem Bemessungszeitraum herausgenommen und durch weiter zurückliegende Monate ersetzt.
  • Pauschale Abzüge: Vom Bruttoeinkommen werden pauschal abgezogen: Kranken- und Pflegeversicherung (9 %), Rentenversicherung (10 %) und Arbeitslosenversicherung (2 %) — insgesamt 21 % Sozialversicherungsabzüge. Zusätzlich werden Steuern nach individueller Steuerklasse abgezogen.
  • Maximales Bemessungseinkommen: Das anrechenbare Nettoeinkommen ist auf 2.770 EUR pro Monat gedeckelt. Einkommen darüber erhöht das Elterngeld nicht weiter.

Einkommensgrenzen

Für den Anspruch auf Elterngeld gelten Obergrenzen beim zu versteuernden Jahreseinkommen. Diese Grenzen wurden schrittweise abgesenkt:

Zeitraum Paare Alleinerziehende
Bis 31.03.2024 300.000 EUR 250.000 EUR
01.04.2024 – 31.03.2025 200.000 EUR 200.000 EUR
Ab 01.04.2025 175.000 EUR 175.000 EUR

Liegt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen über der jeweiligen Grenze, entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig — es gibt keine anteilige Kürzung.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Neben dem Basiselterngeld gibt es zwei weitere Varianten, die besonders für teilzeitarbeitende Eltern attraktiv sind:

  • ElterngeldPlus: Beträgt die Hälfte des Basiselterngelds, wird aber doppelt so lange gezahlt (bis zu 24 statt 12 Monate pro Elternteil). Das Maximum liegt bei 900 EUR pro Monat. Ideal, wenn ein Elternteil während des Bezugs in Teilzeit arbeitet.
  • Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit, erhalten sie jeweils 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus nutzen.
  • Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld: Seit April 2024 dürfen beide Elternteile nur noch in maximal einem Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen (innerhalb der ersten 12 Lebensmonate). Ausnahme: Eltern von Frühgeborenen und Mehrlingen.

Die drei Varianten lassen sich frei kombinieren. So kann ein Elternteil z.B. 6 Monate Basiselterngeld und anschließend 12 Monate ElterngeldPlus beziehen.

Praktisches Beispiel

Anna verdient 2.200 EUR netto monatlich (nach Elterngeld-Berechnungsmethode) und wählt Basiselterngeld:

  • Bemessungseinkommen: 2.200 EUR (unter der Obergrenze von 2.770 EUR, also voll anrechenbar)
  • Ersatzrate: 65 % (da über 1.240 EUR)
  • Basiselterngeld: 2.200 × 0,65 = 1.430 EUR / Monat
  • Bezugsdauer: 12 Monate (allein) bzw. 14 Monate (mit Partnermonaten)
  • Gesamtbetrag: 1.430 × 12 = 17.160 EUR

Wählt Anna stattdessen ElterngeldPlus, erhält sie 715 EUR pro Monat für bis zu 24 Monate — Gesamtbetrag ebenfalls 17.160 EUR, aber über einen längeren Zeitraum verteilt.

Hätte Anna nur 800 EUR netto verdient, läge die Ersatzrate bei 77 % — das Elterngeld betrüge 616 EUR (mindestens 300 EUR).

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 % des Nettoeinkommens vor der Geburt. Bei Nettoeinkommen unter 1.000 EUR steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 %. Minimum: 300 EUR, Maximum: 1.800 EUR pro Monat.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld: 65-100 % des Nettoeinkommens, max. 12-14 Monate. ElterngeldPlus: Halber Betrag, doppelte Dauer (max. 28 Monate). Ideal für Teilzeitarbeit nach der Geburt.
Wie lange bekomme ich Elterngeld?
Ein Elternteil allein: bis zu 12 Monate. Wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen: bis zu 14 Monate (Partnermonate). ElterngeldPlus verlängert die Dauer entsprechend.
Gibt es eine Einkommensgrenze für Elterngeld?
Ja, seit 2024 liegt die Einkommensgrenze bei 175.000 EUR zu versteuerndes Einkommen pro Jahr. Ab 2026 gilt dies für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.
Was ist der Geschwisterbonus?
Wenn Sie ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren haben, erhalten Sie den Geschwisterbonus: +10 % des Elterngelds, mindestens aber +75 EUR monatlich.
Wie berechnet sich das Elterngeld-relevante Einkommen?
Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt. Davon werden Steuern und Sozialabgaben pauschal abgezogen. Das maximale Bemessungseinkommen liegt bei 2.770 EUR netto.
Bekomme ich Elterngeld als Selbstständige(r)?
Ja, auch Selbstständige haben Anspruch. Die Berechnung basiert auf dem Gewinn im letzten Wirtschaftsjahr vor der Geburt (statt Nettogehalt).

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