Krankengeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr tägliches und monatliches Krankengeld — brutto und netto, mit allen Abzügen und der aktuellen Höchstgrenze für 2026.

So berechnen wir das Krankengeld

Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen dauert. Es ersetzt einen Teil des bisherigen Einkommens und ist steuerfrei (unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt).

Die Berechnungsformel

Brutto-Krankengeld pro Tag = Minimum aus drei Werten:

  1. 70 % des Bruttoentgelts (Regelentgelt) pro Kalendertag
  2. 90 % des Nettoentgelts pro Kalendertag
  3. Höchstbetrag: 135,63 EUR pro Tag (2026)

Der Kalendertag berechnet sich mit 30 Tagen pro Monat (gesetzliche Fiktion nach SGB V).

Höchstbetrags-Herleitung

Der tägliche Höchstbetrag leitet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Krankenversicherung ab:

  • BBG KV 2026: 5.812,50 EUR pro Monat
  • Kalendertag: 5.812,50 / 30 = 193,75 EUR pro Tag
  • 70 % davon: 193,75 x 0,70 = 135,63 EUR pro Tag (Höchst-Krankengeld brutto)
  • Monatlich (30 Tage): 135,63 x 30 = ca. 4.068,90 EUR brutto

Selbst bei sehr hohem Einkommen kann das Brutto-Krankengeld diesen Höchstbetrag nicht überschreiten. Nach Abzug der Sozialabgaben (RV, AV, PV) verbleiben netto ca. 3.065 bis 3.160 EUR pro Monat, je nach Pflegeversicherungsstatus.

Bezugsdauer

Die Dauer des Krankengeldbezugs ist gesetzlich begrenzt:

  • Maximal 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung (sog. Blockfrist).
  • Davon entfallen die ersten 6 Wochen (42 Tage) auf die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber — während dieser Zeit zahlt die Krankenkasse noch kein Krankengeld.
  • Die Krankenkasse zahlt somit maximal 72 Wochen (504 Tage) Krankengeld.
  • Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt die Zählung von vorn. Tritt dieselbe Erkrankung nach Ende der 3-Jahres-Blockfrist erneut auf, entsteht ebenfalls ein neuer Anspruch.
  • Wichtig: Es müssen mindestens 6 Monate zwischen zwei Blockfristen liegen, in denen keine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit bestand.

Sonderfälle bei der Berechnung

In bestimmten Situationen gelten besondere Regeln für die Ermittlung des Regelentgelts:

  • Einmalzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld): Gemäß §47 Abs. 2 SGB V werden Einmalzahlungen anteilig berücksichtigt. Die in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit gezahlten Einmalzahlungen werden durch 360 geteilt und zum täglichen Regelentgelt addiert.
  • Schwankende Einkommen: Bei unregelmäßigem Verdienst (z. B. durch Provisionen, Überstunden oder Schichtzulagen) wird der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit herangezogen. So werden Schwankungen ausgeglichen.
  • Entgeltumwandlung (bAV): Wird ein Teil des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt, mindert dies sowohl das Regelentgelt (brutto) als auch das Nettoentgelt. Das Krankengeld fällt dadurch geringer aus, da beide Berechnungsgrundlagen reduziert werden.
  • Mehrfachbeschäftigung: Sind Sie bei mehreren Arbeitgebern angestellt, wird das Regelentgelt aus allen Beschäftigungen zusammengerechnet — die BBG-Obergrenze gilt aber insgesamt.

Praktisches Beispiel

Stefan verdient 3.500 EUR brutto und 2.300 EUR netto monatlich. Er erhält zusätzlich 1.800 EUR Weihnachtsgeld pro Jahr. Stefan hat Kinder.

  • Regelentgelt (Monat): 3.500 EUR (unter der BBG von 5.812,50 EUR)
  • Einmalzahlung anteilig: 1.800 / 360 = 5,00 EUR/Tag
  • 70 % Brutto: (3.500 / 30 + 5,00) x 0,70 = (116,67 + 5,00) x 0,70 = 85,17 EUR/Tag
  • 90 % Netto: 2.300 x 0,90 / 30 = 69,00 EUR/Tag
  • Maßgebend: 69,00 EUR/Tag (niedrigerer der beiden Werte, unter dem Höchstbetrag)
  • Abzüge (mit Kindern): RV 9,3 % + AV 1,3 % + PV 1,8 % = 12,4 %
  • Netto-Krankengeld: 69,00 x (1 − 0,124) = 69,00 x 0,876 = 60,44 EUR/Tag
  • Monat (30 Tage): 60,44 x 30 = 1.813,20 EUR netto

Wäre Stefan kinderlos und über 23 Jahre alt, betrüge der PV-Satz 2,4 % statt 1,8 %. Die Gesamtabzüge lägen dann bei 13,0 %, und das Netto-Krankengeld bei 69,00 x 0,870 = 60,03 EUR/Tag bzw. 1.800,90 EUR/Monat.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird das Krankengeld berechnet?
Krankengeld beträgt 70 % des Bruttolohns, ist aber auf 90 % des Nettolohns begrenzt. Zusätzlich gilt ein täglicher Höchstbetrag von 135,63 EUR (brutto) basierend auf der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung.
Ab wann bekomme ich Krankengeld?
In den ersten 6 Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber Entgeltfortzahlung (100 % des Gehalts). Danach springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld — ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Maximal 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung. Die 6 Wochen Entgeltfortzahlung werden eingerechnet, sodass die Krankenkasse maximal 72 Wochen zahlt.
Werden vom Krankengeld Sozialabgaben abgezogen?
Ja, vom Brutto-Krankengeld werden abgezogen: Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,8 % bzw. 2,4 % ohne Kinder). Krankenversicherung entfällt.
Ist Krankengeld steuerfrei?
Ja, Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt — es erhöht den Steuersatz für das übrige Einkommen. Sie müssen es in der Steuererklärung angeben.
Wie hoch ist das maximale Krankengeld 2026?
Das Höchst-Krankengeld (brutto) beträgt 135,63 EUR pro Tag bzw. ca. 4.068,90 EUR pro Monat (30 Tage). Abzüglich der Sozialabgaben verbleiben netto ca. 3.065 bis 3.160 EUR.

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