Minijob Rechner 2026

Berechnen Sie die Arbeitgeber-Abgaben und den Nettoverdienst fur Ihren Minijob. Aktuelle Werte fur 2026 mit Geringfugigkeitsgrenze von 603 EUR.

Maximal 603 EUR/Monat fur Minijobs

So berechnen wir die Minijob-Abgaben

Ein Minijob (geringfugige Beschaftigung) liegt vor, wenn das regelmaGige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfugigkeitsgrenze von 603 EUR nicht uberschreitet (Stand 2026). Diese Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt.

Arbeitgeber-Abgaben im Detail

Der Arbeitgeber tragt die Hauptlast der Abgaben:

  • Krankenversicherung: 13% pauschal
  • Rentenversicherung: 15% pauschal
  • Pauschalsteuer: 2% (inkl. Kirchensteuer und Soli)
  • Umlage U1: 0,8% (Entgeltfortzahlung)
  • Umlage U2: 0,24% (Mutterschaftsaufwendungen)
  • Insolvenzgeldumlage: 0,06%

Insgesamt betragen die Arbeitgeber-Abgaben rund 31,1% des Bruttolohns.

Praktisches Beispiel

Maria arbeitet als Minijobberin in einem Cafe und verdient 520 EUR brutto monatlich:

  • Ihr RV-Beitrag (ohne Befreiung): 520 x 3,6% = 18,72 EUR
  • Ihr Nettolohn: 520 - 18,72 = 501,28 EUR
  • Arbeitgeber-Kosten: 520 + 161,72 = 681,72 EUR

Hat Maria die RV-Befreiung beantragt, erhalt sie die vollen 520 EUR netto — verzichtet aber auf volle Rentenanspruche.

Haufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Geringfugigkeitsgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 EUR pro Monat (7.236 EUR/Jahr). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn von 13,90 EUR/Stunde gekoppelt.
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Der Arbeitgeber tragt: 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung, 2% Pauschalsteuer, sowie Umlagen U1 (0,8%), U2 (0,24%) und Insolvenzgeldumlage (0,06%) — insgesamt ca. 31,1% des Bruttolohns.
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
Nein, in der Regel nicht. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer von 2%. Alternativ kann eine individuelle Besteuerung nach Lohnsteuerkarte gewahlt werden.
Bin ich als Minijobber rentenversichert?
Ja, seit 2013 sind Minijobber grundsatzlich rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen den Differenzbetrag von 3,6% (18,6% minus 15% AG-Anteil). Eine Befreiung ist auf Antrag moglich.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, aber: Neben einer Hauptbeschaftigung ist nur ein Minijob anrechnungsfrei. Weitere Minijobs werden mit der Hauptbeschaftigung zusammengerechnet und sind voll sozialversicherungspflichtig.
Was passiert, wenn ich die 603-EUR-Grenze uberschreite?
Bei regelmaGigem Uberschreiten liegt kein Minijob mehr vor — es entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschaftigungsverhaltnis (ggf. im Ubergangsbereich/Midijob bis 2.000 EUR).

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