Minijob Rechner 2026
Berechnen Sie die Arbeitgeber-Abgaben und den Nettoverdienst für Ihren Minijob. Aktuelle Werte für 2026 mit Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR.
Maximal 603 EUR/Monat für Minijobs
Arbeitnehmer
Arbeitgeber-Abgaben
So berechnen wir die Minijob-Abgaben
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR nicht überschreitet (Stand 2026). Diese Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt.
Arbeitgeber-Abgaben im Detail
Der Arbeitgeber trägt die Hauptlast der Abgaben:
- Krankenversicherung: 13 % pauschal
- Rentenversicherung: 15 % pauschal
- Pauschalsteuer: 2 % (inkl. Kirchensteuer und Soli)
- Umlage U1: 0,8 % (Entgeltfortzahlung)
- Umlage U2: 0,24 % (Mutterschaftsaufwendungen)
- Insolvenzgeldumlage: 0,06 %
Insgesamt betragen die Arbeitgeber-Abgaben rund 31,1 % des Bruttolohns.
Praktisches Beispiel
Maria arbeitet als Minijobberin in einem Café und verdient 580 EUR brutto monatlich (ca. 41,7 Stunden bei 13,90 EUR Mindestlohn — die Grenze 2026 liegt bei 603 EUR):
- Ihr RV-Beitrag (ohne Befreiung): 580 x 3,6 % = 20,88 EUR
- Ihr Nettolohn: 580 - 20,88 = 559,12 EUR
- Arbeitgeber-Abgaben: 580 x ca. 31,1 % = 180,38 EUR
- Arbeitgeber-Gesamtkosten: 580 + 180,38 = 760,38 EUR
Hat Maria die RV-Befreiung beantragt, erhält sie die vollen 580 EUR netto — verzichtet aber auf den Aufbau eigener Rentenansprüche aus dem Minijob.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
Bin ich als Minijobber rentenversichert?
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Was passiert, wenn ich die 603-EUR-Grenze überschreite?
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