Minijob Rechner 2026

Berechnen Sie die Arbeitgeber-Abgaben und den Nettoverdienst für Ihren Minijob. Aktuelle Werte für 2026 mit Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR.

Maximal 603 EUR/Monat für Minijobs

So berechnen wir die Minijob-Abgaben

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR nicht überschreitet (Stand 2026). Diese Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt.

Arbeitgeber-Abgaben im Detail

Der Arbeitgeber trägt die Hauptlast der Abgaben:

  • Krankenversicherung: 13 % pauschal
  • Rentenversicherung: 15 % pauschal
  • Pauschalsteuer: 2 % (inkl. Kirchensteuer und Soli)
  • Umlage U1: 0,8 % (Entgeltfortzahlung)
  • Umlage U2: 0,24 % (Mutterschaftsaufwendungen)
  • Insolvenzgeldumlage: 0,06 %

Insgesamt betragen die Arbeitgeber-Abgaben rund 31,1 % des Bruttolohns.

Praktisches Beispiel

Maria arbeitet als Minijobberin in einem Café und verdient 580 EUR brutto monatlich (ca. 41,7 Stunden bei 13,90 EUR Mindestlohn — die Grenze 2026 liegt bei 603 EUR):

  • Ihr RV-Beitrag (ohne Befreiung): 580 x 3,6 % = 20,88 EUR
  • Ihr Nettolohn: 580 - 20,88 = 559,12 EUR
  • Arbeitgeber-Abgaben: 580 x ca. 31,1 % = 180,38 EUR
  • Arbeitgeber-Gesamtkosten: 580 + 180,38 = 760,38 EUR

Hat Maria die RV-Befreiung beantragt, erhält sie die vollen 580 EUR netto — verzichtet aber auf den Aufbau eigener Rentenansprüche aus dem Minijob.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 EUR pro Monat (7.236 EUR/Jahr). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn von 13,90 EUR/Stunde gekoppelt.
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Der Arbeitgeber trägt: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer sowie Umlagen U1 (0,8 %), U2 (0,24 %) und Insolvenzgeldumlage (0,06 %) — insgesamt ca. 31,1 % des Bruttolohns.
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
Nein, in der Regel nicht. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer von 2 %. Alternativ kann eine individuelle Besteuerung nach Lohnsteuerkarte gewählt werden.
Bin ich als Minijobber rentenversichert?
Ja, seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen den Differenzbetrag von 3,6 % (18,6 % minus 15 % AG-Anteil). Eine Befreiung ist auf Antrag möglich.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, aber: Neben einer Hauptbeschäftigung ist nur ein Minijob anrechnungsfrei. Weitere Minijobs werden mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind voll sozialversicherungspflichtig.
Was passiert, wenn ich die 603-EUR-Grenze überschreite?
Bei regelmäßigem Überschreiten liegt kein Minijob mehr vor — es entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (ggf. im Übergangsbereich/Midijob bis 2.000 EUR).

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