Gewerbesteuer Rechner 2026
Berechnen Sie die Gewerbesteuer für Ihren Betrieb — mit Hebesatz, Freibetrag und ESt-Anrechnung.
Typisch: 300-500 % (mindestens 200 %)
Begrenzt die §35-Anrechnung auf die tatsächliche ESt
Gewerbesteuer
—
ESt-Anrechnung (§35)
—
Gewerbeertrag—
Freibetrag—
Steuerpflichtiger Gewerbeertrag—
Steuermessbetrag (3,5 %)—
Hebesatz—
Effektiver GewSt-Satz—
Netto-Belastung nach Anrechnung—
So berechnen wir die Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf Gewerbebetriebe. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
1. Steuermessbetrag = (Gewerbeertrag - Freibetrag) x 3,5 %
2. Gewerbesteuer = Steuermessbetrag x Hebesatz
3. ESt-Anrechnung = 4,0 x Steuermessbetrag
2. Gewerbesteuer = Steuermessbetrag x Hebesatz
3. ESt-Anrechnung = 4,0 x Steuermessbetrag
Praktisches Beispiel
Einzelunternehmer, Gewerbeertrag 100.000 EUR, Hebesatz 400 %:
- Freibetrag: -24.500 EUR → steuerpflichtig: 75.500 EUR
- Steuermessbetrag: 75.500 x 3,5 % = 2.642,50 EUR
- Gewerbesteuer: 2.642,50 x 400 % = 10.570 EUR
- ESt-Anrechnung: 4,0 x 2.642,50 = 10.570 EUR (volle Kompensation!)
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer = Gewerbeertrag x 3,5 % Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz variiert stark: von 200 % (ländliche Gemeinden) bis über 500 % (Großstädte).
Gibt es einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer?
Ja, Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 EUR. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben keinen Freibetrag.
Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Ja, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer auf die ESt angerechnet (§35 EStG): Anrechnung = 4,0 x Steuermessbetrag. Bei Hebesätzen bis ca. 400 % wird die GewSt so vollständig kompensiert.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Jeder Gewerbebetrieb — also Einzelunternehmer, Personengesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Berater) zahlen keine Gewerbesteuer.
Wo ist die Gewerbesteuer am niedrigsten?
Die niedrigsten Hebesätze finden sich in kleinen Gemeinden (Mindest-Hebesatz: 200 %). Bekannte Steueroasen: Monheim am Rhein (250 %), Gräfelfing (240 %). Großstädte liegen bei 400-500 %.
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