Solidaritätszuschlag Rechner 2026

Berechnen Sie, ob und wie viel Soli Sie zahlen — mit Freigrenze und Milderungszone.

Gemäß §51a EStG immer abgezogen

So berechnen wir den Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe von 5,5% auf die Einkommensteuer. Seit 2021 gilt eine hohe Freigrenze mit Milderungszone.

Die Berechnung

  • ESt ≤ Freigrenze: Kein Soli
  • Milderungszone: Soli = min(5,5% der ESt, 11,9% x (ESt - Freigrenze))
  • Darüber: Voller Soli = 5,5% der ESt

Freigrenzen und Vollsatz-Schwelle 2026

VeranlagungFreigrenzeVollsatz abCa. zvE
Einzelveranlagung20.350 EUR37.839 EUR~70.000 EUR
Zusammenveranlagung40.700 EUR75.677 EUR~140.000 EUR

Die Vollsatz-Schwelle ergibt sich aus: Freigrenze x 119/64. Zwischen Freigrenze und Vollsatz-Schwelle liegt die Milderungszone.

Kinderfreibeträge und Soli (§51a EStG)

Für die Soli-Berechnung werden Kinderfreibeträge immer vom zvE abgezogen — selbst wenn im Hauptveranlagungsverfahren das Kindergeld günstiger war. Pro Kinderfreibetragszahler (ZKF) werden 9.756 EUR (2026) abgezogen. Das senkt die Bemessungsgrundlage und kann den Soli reduzieren oder eliminieren.

Soli auf Kapitalerträge

Auf Kapitalerträge (Abgeltungssteuer) fällt immer der volle Soli von 5,5% an — ohne Freigrenze und ohne Milderungszone. Die Soli-Entlastung gilt nur für die tarifliche Einkommensteuer.

Rundung

Der Soli wird gemäß SolZG abgerundet (Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz) — nicht kaufmännisch gerundet.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich 2026 noch Solidaritätszuschlag zahlen?
Seit 2021 zahlen rund 90% der Steuerzahler keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt bei 20.350 EUR ESt (Einzel) bzw. 40.700 EUR (Zusammen). Nur Gutverdiener zahlen noch.
Ab welchem Einkommen fällt Soli an?
Der Soli fällt an, wenn die Einkommensteuer über der Freigrenze liegt. Das entspricht ca. 70.000 EUR zu versteuerndem Einkommen (Einzelveranlagung) bzw. 140.000 EUR (Zusammen).
Was ist die Milderungszone?
Direkt über der Freigrenze steigt der Soli schrittweise an (nicht sofort volle 5,5%). Der Milderungsfaktor beträgt 11,9% des Betrags über der Freigrenze. Erst bei deutlich höherer ESt wird der volle Soli fällig.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?
Der volle Soli beträgt 5,5% der Einkommensteuer. Durch die Milderungszone kann er aber auch darunter liegen.
Wird der Soli komplett abgeschafft?
Stand 2026 gibt es keine Pläne zur vollständigen Abschaffung. Durch die hohen Freigrenzen sind aber ca. 90% der Steuerzahler befreit. Ein Verfassungsgerichtsurteil zur Restgeltung steht noch aus.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für steuerliche Beratung. Stand: 2026.