Solidaritätszuschlag Rechner 2026
Berechnen Sie, ob und wie viel Soli Sie zahlen — mit Freigrenze und Milderungszone.
Gemäß §51a EStG immer abgezogen
So berechnen wir den Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe von 5,5% auf die Einkommensteuer. Seit 2021 gilt eine hohe Freigrenze mit Milderungszone.
Die Berechnung
- ESt ≤ Freigrenze: Kein Soli
- Milderungszone: Soli = min(5,5% der ESt, 11,9% x (ESt - Freigrenze))
- Darüber: Voller Soli = 5,5% der ESt
Freigrenzen und Vollsatz-Schwelle 2026
| Veranlagung | Freigrenze | Vollsatz ab | Ca. zvE |
|---|---|---|---|
| Einzelveranlagung | 20.350 EUR | 37.839 EUR | ~70.000 EUR |
| Zusammenveranlagung | 40.700 EUR | 75.677 EUR | ~140.000 EUR |
Die Vollsatz-Schwelle ergibt sich aus: Freigrenze x 119/64. Zwischen Freigrenze und Vollsatz-Schwelle liegt die Milderungszone.
Kinderfreibeträge und Soli (§51a EStG)
Für die Soli-Berechnung werden Kinderfreibeträge immer vom zvE abgezogen — selbst wenn im Hauptveranlagungsverfahren das Kindergeld günstiger war. Pro Kinderfreibetragszahler (ZKF) werden 9.756 EUR (2026) abgezogen. Das senkt die Bemessungsgrundlage und kann den Soli reduzieren oder eliminieren.
Soli auf Kapitalerträge
Auf Kapitalerträge (Abgeltungssteuer) fällt immer der volle Soli von 5,5% an — ohne Freigrenze und ohne Milderungszone. Die Soli-Entlastung gilt nur für die tarifliche Einkommensteuer.
Rundung
Der Soli wird gemäß SolZG abgerundet (Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz) — nicht kaufmännisch gerundet.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich 2026 noch Solidaritätszuschlag zahlen?
Ab welchem Einkommen fällt Soli an?
Was ist die Milderungszone?
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?
Wird der Soli komplett abgeschafft?
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Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für steuerliche Beratung. Stand: 2026.