Abfindung Rechner 2026

Berechnen Sie, wie viel Netto von Ihrer Abfindung übrig bleibt — mit Fünftelregelung, Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Ohne Abfindung

So berechnen wir die Abfindungssteuer

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie ist steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG)

Für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen gibt es die Fünftelregelung. Sie mildert die Steuerprogression:

  1. Einkommensteuer auf das reguläre Einkommen berechnen (= Steuer A)
  2. Einkommensteuer auf das reguläre Einkommen plus 1/5 der Abfindung berechnen (= Steuer B)
  3. Differenz bilden: Steuer B - Steuer A = Steuer auf 1/5
  4. Mal 5 nehmen: Gesamtsteuer auf Abfindung = 5 x (Steuer B - Steuer A)

Praktisches Beispiel

Thomas verdient 45.000 EUR brutto im Jahr und erhält eine Abfindung von 30.000 EUR (Einzelveranlagung, keine Kirchensteuer):

  • Steuer auf 45.000 EUR: ca. 10.355 EUR
  • Steuer auf 45.000 + 6.000 (1/5 von 30.000) = 51.000 EUR: ca. 12.599 EUR
  • Differenz: 12.599 - 10.355 = 2.244 EUR
  • Steuer auf Abfindung: 5 x 2.244 = 11.220 EUR
  • Netto-Abfindung: 30.000 - 11.220 = 18.780 EUR

Ohne Fünftelregelung wären es ca. 14.000 EUR Steuern gewesen — die Regelung spart Thomas rund 2.780 EUR.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird eine Abfindung in Deutschland versteuert?
Abfindungen sind voll steuerpflichtig, aber es gibt die Fünftelregelung (§ 34 EStG): Die Steuer wird so berechnet, als würde die Abfindung über 5 Jahre verteilt. Das senkt die Steuerlast durch den progressiven Tarif erheblich.
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung ist eine Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte. Es wird zunächst die Steuer auf das reguläre Einkommen berechnet, dann die Steuer auf das Einkommen plus 1/5 der Abfindung. Die Differenz wird mal 5 genommen — das ergibt die Steuer auf die Abfindung.
Muss ich auf die Abfindung Sozialabgaben zahlen?
Nein. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, da sie als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gelten und nicht als Arbeitsentgelt.
Wie hoch ist die übliche Abfindung?
Als Faustformel gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei 10 Jahren und 4.000 EUR Gehalt wäre das z. B. 20.000 EUR. Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Höhe.
Gibt es einen Freibetrag für Abfindungen?
Seit 2006 gibt es in Deutschland keinen Abfindungsfreibetrag mehr. Die gesamte Abfindung ist steuerpflichtig, kann aber durch die Fünftelregelung begünstigt werden.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung nicht?
Die Fünftelregelung lohnt sich nicht, wenn das zu versteuernde Einkommen (ohne Abfindung) bereits im Spitzensteuersatz (42 %) oder der Reichensteuer (45 %) liegt, da die Progression dann kaum noch greift.

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