Fünftelregelung: So werden Abfindungen besteuert

Wer eine Abfindung erhält, muss diese versteuern — aber nicht zwingend zum vollen Steuersatz. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert die Progression und kann die Steuerlast um mehrere tausend Euro senken. Wir erklären die Berechnung und zeigen, wann sich die Regelung besonders lohnt.

Das Problem: Abfindungen und die Steuerprogression

Abfindungen sind voll einkommensteuerpflichtig. Das Problem: Eine hohe Einmalzahlung treibt das Einkommen im Auszahlungsjahr in eine deutlich höhere Progressionszone. Ein Arbeitnehmer mit einem regulären Jahreseinkommen von 40.000 EUR zahlt einen Durchschnittssteuersatz von ca. 18 %. Erhält er zusätzlich eine Abfindung von 60.000 EUR, steigt sein zvE auf 100.000 EUR — und der Durchschnittssteuersatz auf rund 31 %.

Ohne die Fünftelregelung würde die Abfindung de facto mit dem Grenzsteuersatz des Gesamteinkommens belastet — im Beispiel mit bis zu 42 %. Die Fünftelregelung soll diese Zusammenballung von Einkünften abmildern.

§ 34 EStG: Außerordentliche Einkünfte

Die Rechtsgrundlage ist § 34 EStG. Dort ist festgelegt, dass außerordentliche Einkünfte einer ermäßigten Besteuerung unterliegen. Zu den außerordentlichen Einkünften zählen:

  • Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen
  • Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, die zusammengeballt in einem Jahr zufließen
  • Nachzahlungen von Löhnen, Gehältern und Versorgungsbezügen

Entscheidend ist die Zusammenballung: Die Einkünfte müssen in einem Veranlagungszeitraum konzentriert zufließen, obwohl sie sich wirtschaftlich auf mehrere Jahre beziehen.

So funktioniert die Berechnung

Die Fünftelregelung folgt einem präzisen vierstufigen Berechnungsschema:

  1. Steuer auf reguläres Einkommen: Zunächst wird die Steuer nur auf das reguläre Einkommen (ohne Abfindung) berechnet
  2. Steuer mit einem Fünftel: Dann wird die Steuer auf das reguläre Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung berechnet
  3. Differenz bilden: Die Differenz zwischen beiden Steuerbeträgen ergibt die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung
  4. Mit fünf multiplizieren: Diese Differenz wird mit fünf multipliziert — das ergibt die Steuer auf die gesamte Abfindung

In Kurzform: Steuer = Steuer(regulär) + 5 x [Steuer(regulär + Abfindung/5) - Steuer(regulär)]

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Rechenbeispiel mit konkreten Zahlen

Ein Arbeitnehmer hat 2026 ein reguläres zu versteuerndes Einkommen von 40.000 EUR und erhält eine Abfindung von 50.000 EUR.

Ohne Fünftelregelung

Gesamtes zvE: 90.000 EUR

Steuer auf 90.000 EUR: 0,42 x 90.000 - 11.135,63 = 26.664 EUR

Steuer auf 40.000 EUR (regulär): ca. 7.200 EUR

Steuer auf die Abfindung: 26.664 - 7.200 = 19.464 EUR (effektiv 38,9 %)

Mit Fünftelregelung

Schritt 1: Steuer auf reguläres Einkommen (40.000 EUR): ca. 7.200 EUR

Schritt 2: Steuer auf 40.000 + 50.000/5 = 50.000 EUR: ca. 10.548 EUR

Schritt 3: Differenz: 10.548 - 7.200 = 3.348 EUR

Schritt 4: Mal fünf: 3.348 x 5 = 16.740 EUR

Gesamtsteuer: 7.200 + 16.740 = 23.940 EUR

Ersparnis durch Fünftelregelung: 26.664 - 23.940 = 2.724 EUR

Optimierungstipps: Zeitpunkt und Gestaltung

Die Steuerersparnis durch die Fünftelregelung lässt sich durch geschickte Planung maximieren:

  • Abfindung in ein einkommensschwaches Jahr legen: Wenn möglich, sollte die Abfindung in einem Jahr ausgezahlt werden, in dem das reguläre Einkommen niedrig ist — etwa bei Kündigung zum Jahresanfang
  • Zusammenballung sicherstellen: Die Abfindung muss zwingend in einem einzigen Veranlagungszeitraum zufließen. Eine Aufteilung auf zwei Jahre kann den Anspruch auf die Fünftelregelung gefährden
  • Werbungskosten vorziehen: Ausgaben für Fortbildung, Bewerbungskosten oder Umzugskosten im Abfindungsjahr senken das reguläre Einkommen und verstärken den Fünftelungseffekt
  • Kirchensteuer und Soli beachten: Die Fünftelregelung wirkt sich auch auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus, da diese auf der Einkommensteuer basieren

Änderung seit 2025: Keine Fünftelung mehr beim Lohnsteuerabzug

Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim monatlichen Lohnsteuerabzug an. Das bedeutet: Die Abfindung wird zunächst voll versteuert. Die Ermäßigung erfolgt ausschließlich über die Einkommensteuerveranlagung — also bei der Steuererklärung.

In der Praxis bedeutet das: Wer eine Abfindung erhält, hat zunächst einen höheren Lohnsteuerabzug und erhält die Differenz erst mit dem Steuerbescheid zurück. Die Steuererklärung ist daher bei Abfindungen besonders wichtig.

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Fazit: Fünftelregelung nutzen, Steuererklärung abgeben

Die Fünftelregelung ist ein wirksames Instrument zur Steuerminderung bei Abfindungen und anderen außerordentlichen Einkünften. Die Ersparnis kann je nach Konstellation mehrere tausend Euro betragen. Seit 2025 erfolgt die Anwendung ausschließlich über die Steuererklärung — sie ist daher bei Abfindungszahlungen unerlässlich. Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner, um Ihre individuelle Steuerbelastung zu berechnen.

Haufig gestellte Fragen

Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG ist eine Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Statt die gesamte Einmalzahlung in einem Jahr voll zu versteuern, wird rechnerisch nur ein Fünftel zur regulären Steuer addiert. Die Mehrsteuer auf dieses Fünftel wird dann mit fünf multipliziert. So wird die Progressionswirkung gemildert.
Welche Einkünfte fallen unter die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung gilt für außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG. Dazu gehören Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Entschädigungen für entgangene Einnahmen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (wenn sie in einem Veranlagungszeitraum zusammengeballt zufließen) und bestimmte Nachzahlungen. Reguläres Gehalt, Boni oder Weihnachtsgeld fallen nicht darunter.
Muss ich die Fünftelregelung beantragen?
Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 wird die Fünftelregelung ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angewendet — also bei der Steuererklärung. Der Arbeitgeber wendet sie beim Lohnsteuerabzug nicht mehr an. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Fünftelregelung günstiger ist, und wendet sie gegebenenfalls von Amts wegen an.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung besonders?
Die Fünftelregelung spart am meisten Steuern, wenn das reguläre Einkommen im selben Jahr niedrig ist und die Abfindung hoch ausfällt. Je stärker die Abfindung das Einkommen in höhere Progressionszonen treibt, desto größer die Entlastung durch die Fünftelung. Im Idealfall fällt die Abfindung in ein Jahr mit wenig sonstigem Einkommen — etwa bei Kündigung Anfang des Jahres.