Fünftelregelung: So werden Abfindungen besteuert
Wer eine Abfindung erhält, muss diese versteuern — aber nicht zwingend zum vollen Steuersatz. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert die Progression und kann die Steuerlast um mehrere tausend Euro senken. Wir erklären die Berechnung und zeigen, wann sich die Regelung besonders lohnt.
Das Problem: Abfindungen und die Steuerprogression
Abfindungen sind voll einkommensteuerpflichtig. Das Problem: Eine hohe Einmalzahlung treibt das Einkommen im Auszahlungsjahr in eine deutlich höhere Progressionszone. Ein Arbeitnehmer mit einem regulären Jahreseinkommen von 40.000 EUR zahlt einen Durchschnittssteuersatz von ca. 18 %. Erhält er zusätzlich eine Abfindung von 60.000 EUR, steigt sein zvE auf 100.000 EUR — und der Durchschnittssteuersatz auf rund 31 %.
Ohne die Fünftelregelung würde die Abfindung de facto mit dem Grenzsteuersatz des Gesamteinkommens belastet — im Beispiel mit bis zu 42 %. Die Fünftelregelung soll diese Zusammenballung von Einkünften abmildern.
§ 34 EStG: Außerordentliche Einkünfte
Die Rechtsgrundlage ist § 34 EStG. Dort ist festgelegt, dass außerordentliche Einkünfte einer ermäßigten Besteuerung unterliegen. Zu den außerordentlichen Einkünften zählen:
- Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen
- Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, die zusammengeballt in einem Jahr zufließen
- Nachzahlungen von Löhnen, Gehältern und Versorgungsbezügen
Entscheidend ist die Zusammenballung: Die Einkünfte müssen in einem Veranlagungszeitraum konzentriert zufließen, obwohl sie sich wirtschaftlich auf mehrere Jahre beziehen.
So funktioniert die Berechnung
Die Fünftelregelung folgt einem präzisen vierstufigen Berechnungsschema:
- Steuer auf reguläres Einkommen: Zunächst wird die Steuer nur auf das reguläre Einkommen (ohne Abfindung) berechnet
- Steuer mit einem Fünftel: Dann wird die Steuer auf das reguläre Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung berechnet
- Differenz bilden: Die Differenz zwischen beiden Steuerbeträgen ergibt die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung
- Mit fünf multiplizieren: Diese Differenz wird mit fünf multipliziert — das ergibt die Steuer auf die gesamte Abfindung
In Kurzform: Steuer = Steuer(regulär) + 5 x [Steuer(regulär + Abfindung/5) - Steuer(regulär)]
📋 Abfindungsrechner nutzenRechenbeispiel mit konkreten Zahlen
Ein Arbeitnehmer hat 2026 ein reguläres zu versteuerndes Einkommen von 40.000 EUR und erhält eine Abfindung von 50.000 EUR.
Ohne Fünftelregelung
Gesamtes zvE: 90.000 EUR
Steuer auf 90.000 EUR: 0,42 x 90.000 - 11.135,63 = 26.664 EUR
Steuer auf 40.000 EUR (regulär): ca. 7.200 EUR
Steuer auf die Abfindung: 26.664 - 7.200 = 19.464 EUR (effektiv 38,9 %)
Mit Fünftelregelung
Schritt 1: Steuer auf reguläres Einkommen (40.000 EUR): ca. 7.200 EUR
Schritt 2: Steuer auf 40.000 + 50.000/5 = 50.000 EUR: ca. 10.548 EUR
Schritt 3: Differenz: 10.548 - 7.200 = 3.348 EUR
Schritt 4: Mal fünf: 3.348 x 5 = 16.740 EUR
Gesamtsteuer: 7.200 + 16.740 = 23.940 EUR
Ersparnis durch Fünftelregelung: 26.664 - 23.940 = 2.724 EUR
Optimierungstipps: Zeitpunkt und Gestaltung
Die Steuerersparnis durch die Fünftelregelung lässt sich durch geschickte Planung maximieren:
- Abfindung in ein einkommensschwaches Jahr legen: Wenn möglich, sollte die Abfindung in einem Jahr ausgezahlt werden, in dem das reguläre Einkommen niedrig ist — etwa bei Kündigung zum Jahresanfang
- Zusammenballung sicherstellen: Die Abfindung muss zwingend in einem einzigen Veranlagungszeitraum zufließen. Eine Aufteilung auf zwei Jahre kann den Anspruch auf die Fünftelregelung gefährden
- Werbungskosten vorziehen: Ausgaben für Fortbildung, Bewerbungskosten oder Umzugskosten im Abfindungsjahr senken das reguläre Einkommen und verstärken den Fünftelungseffekt
- Kirchensteuer und Soli beachten: Die Fünftelregelung wirkt sich auch auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus, da diese auf der Einkommensteuer basieren
Änderung seit 2025: Keine Fünftelung mehr beim Lohnsteuerabzug
Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim monatlichen Lohnsteuerabzug an. Das bedeutet: Die Abfindung wird zunächst voll versteuert. Die Ermäßigung erfolgt ausschließlich über die Einkommensteuerveranlagung — also bei der Steuererklärung.
In der Praxis bedeutet das: Wer eine Abfindung erhält, hat zunächst einen höheren Lohnsteuerabzug und erhält die Differenz erst mit dem Steuerbescheid zurück. Die Steuererklärung ist daher bei Abfindungen besonders wichtig.
📑 Einkommensteuer berechnenFazit: Fünftelregelung nutzen, Steuererklärung abgeben
Die Fünftelregelung ist ein wirksames Instrument zur Steuerminderung bei Abfindungen und anderen außerordentlichen Einkünften. Die Ersparnis kann je nach Konstellation mehrere tausend Euro betragen. Seit 2025 erfolgt die Anwendung ausschließlich über die Steuererklärung — sie ist daher bei Abfindungszahlungen unerlässlich. Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner, um Ihre individuelle Steuerbelastung zu berechnen.