Kirchensteuer Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre Kirchensteuer — basierend auf der Einkommensteuer und Ihrem Bundesland.
Mindern die Bemessungsgrundlage (§51a EStG)
So berechnen wir die Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer auf die Einkommensteuer. Sie beträgt 8 % oder 9 % der ESt, je nach Bundesland. Die Bemessungsgrundlage ist die sogenannte Maßsteuer — eine fiktive Einkommensteuer, bei der Kinderfreibeträge immer abgezogen werden (§51a Abs. 2 EStG).
Maßsteuer = fiktive ESt auf (zvE minus Kinderfreibeträge). Der Kinderfreibetrag beträgt 2026: 9.756 EUR pro ZKF (6.828 sachlich + 2.928 BEA).
Kirchensteuersätze nach Bundesland
| Satz | Bundesländer |
|---|---|
| 8 % | Baden-Württemberg, Bayern |
| 9 % | Alle anderen 14 Bundesländer |
Kappung der Kirchensteuer
In einigen Bundesländern wird die Kirchensteuer auf einen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt (Kappung). Das schützt Gutverdiener vor extrem hoher Kirchensteuer. Die Kappung muss in der Regel beantragt werden.
| Bundesland | Kappungssatz |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 2,75 % des zvE |
| Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein | 3,0 % des zvE |
| NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 3,5 % des zvE |
| Bayern, Hamburg, Hessen, MV, Niedersachsen, RLP, Saarland | Keine Kappung |
Praktisches Beispiel
ZvE 50.000 EUR, Einzelveranlagung, NRW (9 %, Kappung 3,5 %), keine Kinder:
- Maßsteuer (= ESt ohne KFB): 11.994 EUR
- Kirchensteuer: 11.994 x 9 % = 1.079 EUR/Jahr (ca. 90 EUR/Monat)
- Kappungsgrenze: 50.000 x 3,5 % = 1.750 EUR — keine Kappung (1.079 < 1.750)
Bei 1 Kind (ZKF 1,0):
- Fiktives zvE: 50.000 - 9.756 = 40.244 EUR
- Maßsteuer: 8.867 EUR
- Kirchensteuer: 8.867 x 9 % = 798 EUR/Jahr — Ersparnis von 281 EUR
Kirchensteuer als Sonderausgabe
Die gezahlte Kirchensteuer ist vollständig als Sonderausgabe absetzbar (§10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Das führt zu einer iterativen Berechnung: Die KiSt mindert das zvE, was die ESt und damit wieder die KiSt senkt. In der Praxis wird dies vom Finanzamt automatisch berechnet.
Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland). Die Gebühr beträgt ca. 20-35 EUR. Die Kirchensteuerpflicht endet zum Ende des Austrittsmonats (Folgemonatsprinzip). Bei einem Austritt am 15. März endet die Pflicht zum 31. März.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Was ist die Maßsteuer (§51a EStG)?
Wie trete ich aus der Kirche aus?
Kann ich Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen?
Was ist die Kappung der Kirchensteuer?
Wie wirken sich Kinder auf die Kirchensteuer aus?
Ähnliche Rechner
Ratgeber zum Thema
Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für steuerliche Beratung. Stand: 2026.