Kapitalertragssteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie die Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge — mit Sparerpauschbetrag, Soli und Kirchensteuer.

So berechnen wir die Kapitalertragssteuer

Seit 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer: Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % besteuert, unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz.

Steuer = (Ertrag - Freibetrag) x 25 % + Soli + KiSt

Effektive Steuersätze

KonstellationEff. Satz
Ohne KiSt26,375 %
Mit KiSt 8 % (BW/BY)27,82 %
Mit KiSt 9 %27,99 %

Praktisches Beispiel

ETF-Verkauf mit 5.000 EUR Gewinn (Aktien-ETF, alleinstehend, keine KiSt):

  • Teilfreistellung: 5.000 x 30 % = -1.500 EUR
  • Sparerpauschbetrag: -1.000 EUR
  • Steuerpflichtig: 2.500 EUR
  • Abgeltungssteuer: 625 + Soli 34,38 = 659,38 EUR
  • Netto-Ertrag: 4.340,62 EUR

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer?
Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % auf Kapitalerträge. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. 8-9 % Kirchensteuer. Die effektive Belastung liegt bei 26,375 % ohne KiSt bzw. bis zu 27,99 % mit KiSt.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 EUR für Alleinstehende und 2.000 EUR für Ehepaare. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind steuerfrei. Der Freibetrag wird über einen Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet.
Welche Erträge werden besteuert?
Besteuert werden: Zinsen (Sparbuch, Festgeld, Anleihen), Dividenden (Aktien, ETFs), Kursgewinne (Verkauf von Wertpapieren) und sonstige Erträge (Optionsprämien, Zertifikate).
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 % können Sie die Günstigerprüfung in der Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob Ihr individueller Steuersatz günstiger ist — relevant bei Einkommen unter ca. 20.000 EUR.
Wie werden ETFs besteuert?
ETFs unterliegen seit 2018 der Vorabpauschale. Beim Verkauf wird die Abgeltungssteuer fällig. Aktien-ETFs erhalten eine Teilfreistellung von 30 %, d. h. nur 70 % der Gewinne werden besteuert.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für steuerliche Beratung. Stand: 2026.