Soli 2026: Wer zahlt noch Solidaritätszuschlag?
Die BMF-Datensammlung 2026 schätzt, dass 91,8 % der mit Einkommen- oder Lohnsteuer belasteten Fälle keinen Soli zahlen. Wer betroffen ist, entscheidet sich aber nicht am Berufsbild oder Bruttolohn, sondern an der jeweiligen gesetzlichen Bemessungsgrundlage.
Das Drei-Zonen-Modell seit 2021
Seit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021 gilt ein Drei-Zonen-Modell für einkommensteuerpflichtige natürliche Personen. Dieses Modell ersetzt die frühere Regelung, bei der praktisch jeder Steuerzahler den Zuschlag entrichten musste:
- Nullzone: Liegt die maßgebliche Einkommensteuer unterhalb der Freigrenze, fällt kein Soli an.
- Milderungszone: In einem Übergangsbereich wird der Soli gleitend von 0 % bis zum vollen Satz angehoben, um einen abrupten Belastungssprung zu vermeiden.
- Proportionalzone: Übersteigt die Einkommensteuer eine bestimmte Schwelle, greift der volle Satz von 5,5 %.
Die Staffelung verteilt die zusätzliche Belastung nach Leistungsfähigkeit. Sie betrifft die Einkommensteuer natürlicher Personen; für Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer gelten andere Bemessungsregeln.
Die Freigrenzen 2026: 20.350 EUR und 40.700 EUR
Die entscheidende Frage lautet: Übersteigt meine Einkommensteuer die Freigrenze? Für das Veranlagungsjahr 2026 gelten durch das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) folgende Schwellen:
| Veranlagungsart | Freigrenze 2026 | Vollsatz ab |
|---|---|---|
| Einzelveranlagung | 20.350 EUR | 37.839 EUR |
| Zusammenveranlagung | 40.700 EUR | 75.677 EUR |
Wichtig: Die Freigrenzen beziehen sich nicht auf das Bruttoeinkommen. Ohne Kinder beträgt die tarifliche Einkommensteuer bei Einzelveranlagung für 74.968 EUR zvE genau 20.350 EUR; bei 74.969 EUR sind es 20.351 EUR. Das ist eine Tarifzuordnung, keine allgemeine Bruttolohn-Grenze.
🤝Solidaritätszuschlag Rechner nutzenFamilien profitieren besonders: Die Kinderfreibetrags-Fiktion
Eine häufig übersehene Regelung entlastet Familien zusätzlich: Für die Berechnung des Soli wird eine fiktive Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage herangezogen (§ 51a Abs. 2 EStG). Dabei werden die Kinderfreibeträge — im Jahr 2026 insgesamt 9.756 EUR pro Kind — stets vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, auch wenn die Eltern tatsächlich Kindergeld erhalten.
Beispiel: Ein zusammen veranlagtes Paar mit zwei vollen ZKF und 220.000 EUR zvE rechnet für den Soli mit 200.488 EUR. Im vereinfachten Tarifmodell sinkt die Bemessungsgrundlage dadurch von 70.128 EUR auf 61.932 EUR; beide Werte liegen in der Milderungszone, der Kinderabzug reduziert den Zuschlag aber deutlich.
Wer zahlt 2026 weiterhin Soli?
Drei Gruppen sind nach wie vor betroffen:
- Spitzenverdiener: Alleinstehende mit einer Einkommensteuer über 20.350 EUR (in der Milderungszone) bzw. über 37.839 EUR (voller Satz). Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Werte.
- Kapitalertragsteuer-Fälle: Auf einbehaltene Kapitalertragsteuer entfallen 5,5 % Soli ohne persönliche Freigrenze. Sparerpauschbetrag, Verlustverrechnung und Günstigerprüfung können das Ergebnis verändern.
- Kapitalgesellschaften: Auf eine positive festgesetzte Körperschaftsteuer entfällt der Zuschlag ohne persönliche Freigrenze.
Historische Anhebung der Freigrenzen
Seit der Reform 2021 wurden die Freigrenzen kontinuierlich angehoben, um inflationsbedingte Grenzverschiebungen zu verhindern:
| Jahr | Einzelveranlagung | Zusammenveranlagung |
|---|---|---|
| 2022 | 16.956 EUR | 33.912 EUR |
| 2023 | 17.543 EUR | 35.086 EUR |
| 2024 | 18.130 EUR | 36.260 EUR |
| 2025 | 19.950 EUR | 39.900 EUR |
| 2026 | 20.350 EUR | 40.700 EUR |
Die kontinuierliche Anpassung stellt sicher, dass rein inflationsbedingte Nominallohnsteigerungen nicht dazu führen, dass mehr Bürger in die Soli-Pflicht hineinrutschen.
📑Einkommensteuer Rechner nutzenVerfassungsmäßigkeit bestätigt
Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde 2 BvR 1505/20 am 26. März 2025 zurück. Es entschied, dass eine Ergänzungsabgabe weder von Beginn an befristet noch auf Notlagen beschränkt sein muss und dass für die geprüften Zeiträume kein evidenter Wegfall des wiedervereinigungsbezogenen Mehrbedarfs feststand.
Zugleich formulierte das Gericht eine Zukunftspflicht: Entfällt der zugrunde gelegte aufgabenbezogene Mehrbedarf evident, muss der Gesetzgeber die Abgabe aufheben oder ihre Voraussetzungen anpassen.
Fazit: Prüfen Sie Ihre individuelle Betroffenheit
Für die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist der Solidaritätszuschlag seit 2021 Geschichte. Wer jedoch ein hohes Einkommen erzielt, Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags erwirtschaftet oder ein Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft führt, zahlt weiterhin. Nutzen Sie unseren Soli-Rechner, um Ihre persönliche Belastung präzise zu ermitteln — unter Berücksichtigung der aktuellen Freigrenzen, der Milderungszone und der Kinderfreibetrags-Fiktion.
🤝Solidaritätszuschlag Rechner nutzenPrimärquellen und Stand
§ 3 SolzG, § 4 SolzG, § 51a EStG, BVerfG 2 BvR 1505/20 und BMF-Datensammlung zur Steuerpolitik 2026. Fachlich geprüft am 14. Juli 2026.