Freiberufler-Steuer-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Steuerlast als Freiberufler — Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer.

Umsatz minus Betriebsausgaben

KV, RV, BU etc. (als Sonderausgaben)

Steuern für Freiberufler — Das Wichtigste

Freiberufler zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn (Umsatz minus Betriebsausgaben). Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden entfällt die Gewerbesteuer.

zvE = Gewinn - Vorsorgeaufwendungen - Sonderausgaben
Steuer = ESt(zvE) + Soli + KiSt

Wer gilt als Freiberufler?

Katalogberufe nach § 18 EStG: Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Dolmetscher, Künstler, Schriftsteller, Berater, Lehrer und ähnliche Berufe.

Häufig gestellte Fragen

Welche Steuern zahlen Freiberufler?
Einkommensteuer (14-45%), ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dazu Umsatzsteuer (19%) auf Rechnungen (außer Kleinunternehmer). Keine Gewerbesteuer!
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein! Freiberufler (§ 18 EStG) sind von der Gewerbesteuer befreit. Dazu zählen z. B. Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Architekten, Künstler, Journalisten, Berater und IT-Freelancer.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Bei Umsätzen unter 25.000 EUR im Vorjahr und unter 100.000 EUR im laufenden Jahr können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen — keine USt auf Rechnungen, aber auch kein Vorsteuerabzug.
Welche Ausgaben kann ich absetzen?
Alle beruflich veranlassten Ausgaben: Büro, Arbeitsmittel, Software, Fortbildung, Reisekosten, Versicherungen, Telefon/Internet (anteilig), Steuerberater und ein Arbeitszimmer (unter bestimmten Bedingungen).
Muss ich Sozialversicherung zahlen?
Freiberufler sind nicht sozialversicherungspflichtig. Sie müssen sich privat krankenversichern (oder freiwillig gesetzlich) und können freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Vereinfachte Berechnung. Kein Ersatz für steuerliche Beratung. Stand: 2026.