Midijob Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre reduzierten Sozialabgaben im Übergangsbereich (603,01 - 2.000 EUR).
Übergangsbereich 2026: 603,01 - 2.000 EUR monatlich
Ihr SV-Beitrag (AN)
—
Ersparnis vs. Normalbeitrag
—
Bruttoentgelt—
Beitragsbasis Gesamtbeitrag—
AN-Bemessung (reduziert)—
AN-Beitrag (Midijob)—
AG-Beitrag (berechnet)—
Normaler AN-Beitrag (ohne Midijob)—
So funktioniert der Übergangsbereich
Im Übergangsbereich (früher "Gleitzone") zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Der Beitrag steigt linear von knapp 0% (bei 603,01 EUR) auf den vollen Satz (bei 2.000 EUR).
Die Formel
Faktor F 2026 = 0,6619
Gesamtbeitragsbasis = 1,1459372 x Entgelt - 291,8744452
AN-Bemessung = 1,4316392 x Entgelt - 863,2784538
Gesamtbeitragsbasis = 1,1459372 x Entgelt - 291,8744452
AN-Bemessung = 1,4316392 x Entgelt - 863,2784538
Der Rechner nutzt die vereinfachten 2026-Formeln für Gesamtbeitrag und Arbeitnehmeranteil. Kassenindividuelle Besonderheiten können abweichen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Midijob?
Ein Midijob liegt im Übergangsbereich zwischen 603,01 und 2.000 EUR monatlich. Der Arbeitnehmer zahlt reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die schrittweise auf den vollen Satz ansteigen.
Wie werden die Beiträge im Übergangsbereich berechnet?
Im Übergangsbereich gilt ein reduziertes beitragspflichtiges Entgelt. Der AN-Anteil steigt linear von ca. 0% (bei 603,01 EUR) auf den vollen Satz (bei 2.000 EUR). Der AG zahlt immer den vollen Beitrag.
Habe ich volle Rentenansprüche im Midijob?
Ja! Seit Oktober 2022 werden die Rentenansprüche auf Basis des tatsächlichen Entgelts berechnet — nicht auf Basis des reduzierten Beitragsanteils. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der früheren Regelung.
Kann ich Minijob und Midijob kombinieren?
Ja, ein Minijob neben dem Hauptjob ist möglich. Der erste Minijob bleibt abgabenfrei (für den AN). Ein zweiter Minijob wird dem Hauptjob zugerechnet.
Was passiert, wenn ich über 2.000 EUR komme?
Ab 2.000,01 EUR endet der Übergangsbereich und es gelten die normalen Sozialversicherungsbeiträge (voller AN-Anteil ca. 20%).
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Alle Angaben ohne Gewähr. Vereinfachte Berechnung nach §20 Abs. 2a SGB IV. Stand: 2026.