Krankengeld Höchstbetrag 2026: So viel bekommen Sie maximal
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach oben gedeckelt. 2026 liegt der maximale Tagessatz bei 135,63 EUR brutto. Wie sich dieser Betrag berechnet, warum viele Versicherte weniger erhalten und welche Versorgungslücke bei Gutverdienern entsteht, erfahren Sie hier.
So berechnet sich der Höchstbetrag
Das Krankengeld beträgt gemäß § 47 Abs. 1 SGB V grundsätzlich 70 % des Regelentgelts, darf bei Arbeitnehmern aber 90 % des angepassten Nettoarbeitsentgelts und das laufende Netto pro Kalendertag nicht übersteigen. Beitragspflichtige Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate können in die angepassten Vergleichswerte einfließen. Nach oben wird das Regelentgelt durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Krankenversicherung begrenzt.
Für 2026 liegt die BBG bei 5.812,50 EUR pro Monat (69.750 EUR/Jahr). Die Krankenkassen rechnen mit 30 Kalendertagen pro Monat, woraus sich die tägliche Bemessungsgrenze ergibt:
- Monatliche BBG: 5.812,50 EUR ÷ 30 = 193,75 EUR/Tag
- 70 % davon: 193,75 × 0,70 = 135,63 EUR/Tag brutto
- Monatlich (30 Tage): 135,63 × 30 = 4.068,90 EUR brutto
Dieser Wert von 135,63 EUR pro Kalendertag ist der absolute Höchstbetrag, den die gesetzliche Krankenversicherung 2026 an Krankengeld zahlt — unabhängig davon, wie hoch das tatsächliche Einkommen ist.
🏥Krankengeld-Rechner nutzenEntwicklung des Höchstkrankengeldes 2022–2026
Das maximale Krankengeld steigt jedes Jahr mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der letzten fünf Jahre:
| Jahr | BBG/Monat | BBG/Tag | Max. KG/Tag |
|---|---|---|---|
| 2022 | 4.837,50 EUR | 161,25 EUR | 112,88 EUR |
| 2023 | 4.987,50 EUR | 166,25 EUR | 116,38 EUR |
| 2024 | 5.175,00 EUR | 172,50 EUR | 120,75 EUR |
| 2025 | 5.512,50 EUR | 183,75 EUR | 128,63 EUR |
| 2026 | 5.812,50 EUR | 193,75 EUR | 135,63 EUR |
Innerhalb von fünf Jahren ist das Höchstkrankengeld um rund 20 % gestiegen — was allerdings nicht mit realen Kaufkraftgewinnen verwechselt werden sollte, da die BBG-Erhöhung der allgemeinen Lohnentwicklung folgt.
Warum das 90-%-Netto-Limit oft entscheidend ist
In der Praxis erhalten viele Versicherte weniger als 70 % ihres laufenden Bruttos, weil die Netto-Grenze niedriger ist. Beispiel ohne Einmalzahlung: Bei 3.500 EUR laufendem Brutto und 2.300 EUR laufendem Netto ergeben 70 % des Brutto-Tageswerts 81,67 EUR, aber 90 % des Netto-Tageswerts nur 69,00 EUR. Deshalb beträgt das Brutto-Krankengeld 69,00 EUR pro Tag.
Der Brutto-Höchstbetrag von 135,63 EUR wird nur erreicht, wenn auch die angepasste 90-%-Netto-Grenze mindestens diesen Wert erreicht und das laufende Netto pro Tag nicht niedriger ist. Ein hohes Bruttogehalt allein genügt daher nicht.
Versorgungslücke bei Gutverdienern
Wer mehr als die BBG verdient, erhält aus dem darüberliegenden Entgelt kein zusätzliches Krankengeld. Die tatsächliche Versorgungslücke kann erst aus dem individuellen laufenden Netto, möglichen Arbeitgeberzuschüssen, beitragspflichtigen Einmalzahlungen und dem Kinderstatus ermittelt werden.
Eine bereits bestehende Krankentagegeldversicherung kann abhängig von Tagessatz, Karenzzeit und Versicherungsbedingungen ergänzen. Ob ein Neuabschluss möglich und angemessen ist, hängt unter anderem von Gesundheitsprüfung, Leistungsdefinition, Beitrag und bestehender Absicherung ab.
💶Brutto Netto Rechner nutzenSV-Beiträge: Was vom Brutto-Krankengeld abgezogen wird
Das Krankengeld ist zwar einkommensteuerfrei und unterliegt dem Progressionsvorbehalt, im Arbeitnehmer-Standardfall werden jedoch folgende Versichertenanteile einbehalten:
- Rentenversicherung (RV): 9,3 % (AN-Anteil)
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 % (AN-Anteil)
- Pflegeversicherung (PV): 0,8 bis 2,4 % je nach Kinderstatus
- Krankenversicherung: entfällt (kein Beitrag auf KG)
Beim Höchstsatz von 135,63 EUR pro Tag verbleiben nach komponentenweiser Cent-Rundung 118,00 EUR bei kinderlosen Mitgliedern ab 23, 118,82 EUR mit einem Kind und bis zu 120,17 EUR bei mindestens fünf berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25. Der 30-Tage-Vergleich liegt damit zwischen 3.540,00 EUR und 3.605,10 EUR.
Netto-Höchstbetrag nach Kinderstatus
Die folgende Tabelle startet in allen Zeilen beim maximalen Brutto-Krankengeld von 135,63 EUR pro Tag. Renten- und Arbeitslosenversicherungsanteil bleiben gleich; nur der Pflegeversicherungsanteil ändert sich:
| Kinderstatus | PV-Anteil | Gesamtabzug/Tag | Netto/Tag | 30 Tage |
|---|---|---|---|---|
| Kinderlos, ab 23 | 2,4 % | 17,63 EUR | 118,00 EUR | 3.540,00 EUR |
| Elterneigenschaft, 0–1 Kind unter 25 | 1,8 % | 16,81 EUR | 118,82 EUR | 3.564,60 EUR |
| Mind. 5 Kinder unter 25 | 0,8 % | 15,46 EUR | 120,17 EUR | 3.605,10 EUR |
Die Kinderabschläge in der Pflegeversicherung gelten vom zweiten bis zum fünften Kind unter 25. Die besondere Beitragsaufteilung für Beschäftigte in Sachsen gilt während des Krankengeldbezugs nicht.
🏥Krankengeld-Rechner nutzenFazit: Den eigenen Höchstbetrag kennen
Der Höchstbetrag von 135,63 EUR pro Tag ist die äußerste Brutto-Grenze. Für eine realistische Einschätzung müssen 70-%-Regel, angepasste 90-%-Netto-Grenze, laufender Netto-Tageswert, Einmalzahlungen und Kinderstatus gemeinsam berücksichtigt werden. Die verbindliche Berechnung nimmt die Krankenkasse anhand der gemeldeten Entgeltdaten vor.
Quellen und Stand: § 47 SGB V, GKV-Grenzbeträge 2026 und GKV-Hinweise zur Pflegeversicherung. Fachlich geprüft am 14. Juli 2026.