ElterngeldPlus 2026: Höhe, Dauer und Teilzeit
ElterngeldPlus ist nicht pauschal „der halbe Satz“. Ein Basis-Monatsbetrag kann in zwei Plus-Monate umgewandelt werden, während der monatliche Betrag aus Einkommensverlust und Deckelungsbetrag entsteht. Ob die längere Auszahlung insgesamt günstiger ist, hängt deshalb von Einkommen, Bezugsplan und Anspruchsvoraussetzungen ab.
Die Berechnung in zwei Schritten
§ 4a Abs. 2 BEEG berechnet ElterngeldPlus zunächst nach denselben Einkommensregeln wie Basiselterngeld. Danach begrenzt der Deckelungsbetrag die Auszahlung:
- Aus dem berücksichtigten Einkommen vor und nach der Geburt wird der Einkommensunterschied gebildet und mit der persönlichen Ersatzrate multipliziert.
- Das Ergebnis darf höchstens die Hälfte des theoretischen Basiselterngelds betragen, das ohne Einkommen nach der Geburt zustünde.
ElterngeldPlus = der niedrigere Betrag aus Einkommensersatz und Deckelungsbetrag
Der Grundbetrag liegt grundsätzlich zwischen 150 und 900 EUR monatlich. Der Mindestbetrag des Geschwisterbonus und der Mehrlingszuschlag werden für Plus-Monate ebenfalls halbiert; dadurch kann der ausgezahlte Gesamtbetrag über 900 EUR liegen.
Drei offizielle Einkommensfälle mit 2.000 EUR Voreinkommen
Die folgenden Werte werden von derselben Engine wie der Elterngeldrechner erzeugt und bilden die Beispiele des Familienportals ohne Zuschläge ab:
| Einkommen danach | Einkommensverlust | Basis / Monat | Plus / Monat |
|---|---|---|---|
| 0,00 EUR | 2.000,00 EUR | 1.300,00 EUR | 650,00 EUR |
| 500,00 EUR | 1.500,00 EUR | 975,00 EUR | 650,00 EUR |
| 1.200,00 EUR | 800,00 EUR | 520,00 EUR | 520,00 EUR |
- 0 EUR danach: 1.300,00 EUR Basiselterngeld oder 650,00 EUR ElterngeldPlus. Zwölf Basis-Monate und 24 umgewandelte Plus-Monate ergeben jeweils 15.600,00 EUR.
- 500 EUR danach: 65 % von 1.500 EUR wären 975,00 EUR. Der Plus-Deckel ist aber die Hälfte von 1.300 EUR, also 650,00 EUR.
- 1.200 EUR danach: 65 % von 800 EUR sind 520,00 EUR. Dieser Betrag liegt unter dem 650-EUR-Deckel, daher sind Basiselterngeld mit Einkommen und ElterngeldPlus monatlich gleich hoch.
Die Hochrechnungen mit zwölf beziehungsweise 24 Monaten vergleichen nur denselben umgewandelten Anspruch eines Elternteils. Sie sind kein fertiger Familien-Bezugsplan und unterstellen konstante Einkommenswerte in allen verglichenen Lebensmonaten.
👶Basis und Plus unverbindlich vergleichenBezugsdauer: Anspruchseinheiten statt pauschaler Kalenderdauer
Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Eltern haben gemeinsam grundsätzlich zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld. Mindestens zwei Monate mit geringerem Erwerbseinkommen eröffnen regelmäßig zwei weitere Partnermonate. Ein Elternteil kann grundsätzlich höchstens zwölf Basis-Monatsbeträge beanspruchen.
Statt eines Monats Basiselterngeld kann dieselbe Person zwei Lebensmonate ElterngeldPlus beziehen. Wenn ein Paar sämtliche 14 Basis-Monatsbeträge in Plus umwandelt und nacheinander nutzt, entsprechen sie 28 Plus-Monaten. Beziehen beide Eltern gleichzeitig Leistungen, werden jedoch gleichzeitig Anspruchseinheiten verbraucht; 28 Plus-Monatsbeträge sind deshalb nicht automatisch 28 verstrichene Lebensmonate.
Basiselterngeld ist grundsätzlich nur bis zum 14. Lebensmonat möglich. Nach dem 14. Lebensmonat können nur noch ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus bezogen werden, höchstens bis zum Ende des 32. Lebensmonats. Ab dann darf der Bezug nicht unterbrochen werden: Gibt es einen Lebensmonat, in dem kein Elternteil ElterngeldPlus bezieht, kann der Bezug danach nicht wieder aufgenommen werden. Für besonders früh geborene Kinder gelten zusätzliche Basis-Monatsbeträge und verschobene Altersgrenzen.
Vier Planungsregeln, die häufig übersehen werden
- Mutterschaftsleistungen: Jeder Lebensmonat mit anzurechnenden Mutterschaftsleistungen gilt bei der Mutter als Basiselterngeld-Monat. In diesem Zeitraum sind für sie weder ElterngeldPlus noch Partnerschaftsbonus wählbar.
- Gleichzeitiges Basiselterngeld: Für Geburten ab 1. April 2024 ist der gleichzeitige Bezug beider Eltern grundsätzlich auf einen der ersten zwölf Lebensmonate begrenzt.
- Ausnahmen vom Parallel-Limit: Die Ein-Monats-Grenze gilt unter anderem nicht in derselben Weise bei Mehrlingen, bestimmten Frühgeburten sowie den gesetzlich bezeichneten Behinderungs- und Geschwisterbonusfällen. Sobald ein Elternteil ElterngeldPlus bezieht, kann der andere zudem länger parallel Basiselterngeld oder ElterngeldPlus erhalten.
- Mindestbezug: Ein Elternteil muss Elterngeld grundsätzlich für mindestens zwei Lebensmonate beantragen.
Ein starres Muster wie „Monate 1 bis 2 Mutterschaftsgeld, danach sechs Basis- und anschließend beliebig viele Plus-Monate“ ist daher kein verlässlicher Standardplan. Geburtstag, Schutzfrist, Einkommensmonate, Aufteilung zwischen den Eltern und Sonderfälle müssen zusammenpassen.
Teilzeit: 32 Stunden und getrennte Einkommensgruppen
Teilzeitarbeit ist für ElterngeldPlus nicht vorgeschrieben. Wer arbeitet, darf nach § 1 Abs. 6 BEEG im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats höchstens 32 Wochenstunden erreichen. Maßgeblich ist weder die einzelne Kalenderwoche noch der Kalendermonat. Studium, Berufsausbildung und Kindertagespflege haben eigene gesetzliche Regeln.
Für alle Lebensmonate mit Basiselterngeld wird das durchschnittliche Erwerbseinkommen dieser Basis-Monate gemeinsam betrachtet. Die Lebensmonate mit ElterngeldPlus bilden eine getrennte Einkommensgruppe. Schwankendes Teilzeiteinkommen kann dadurch den Monatsbetrag anders verändern als eine isolierte Monatsrechnung vermuten lässt.
Wird Einkommen zunächst nur prognostiziert, kann die Elterngeldstelle vorläufig zahlen und später anhand der Nachweise endgültig abrechnen. Eine Überschreitung der 32-Stunden-Grenze oder höheres Einkommen kann daher zu einer Neuberechnung und Rückforderung führen.
Partnerschaftsbonus ist ein eigener Baustein
Der Partnerschaftsbonus ist nicht einfach eine pauschale Verlängerung von 28 auf 32 Monate. Unter den Voraussetzungen des § 4b BEEG erhalten beide Eltern jeweils zwei, drei oder vier zusätzliche aufeinanderfolgende ElterngeldPlus-Monate, wenn beide im selben Zeitraum durchschnittlich 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten. Anspruchsberechtigte Alleinerziehende können den Bonus allein erhalten. Die konkrete Höhe wird wie ElterngeldPlus berechnet.
Quellen und Stand
- § 1 BEEG: Anspruch und 32-Stunden-Grenze
- § 2 BEEG: Einkommensunterschied, Ersatzrate und Grundbeträge
- § 4 BEEG: Bezugsdauer, Umwandlung, Mutterschaftsmonate und Parallelbezug
- § 4a BEEG: Deckelungsbetrag und halbierte Zuschläge
- § 4b BEEG: Partnerschaftsbonus
- Familienportal des Bundes: Höhe und offizielle Plus-Beispiele
- Familienportal des Bundes: Lebensmonate und Kombinationsregeln
- Familienportal des Bundes: Arbeit und Einkommen im Bezugszeitraum
Stand der Prüfung: 14. Juli 2026. Die Beispiele sind unverbindliche Modellrechnungen ohne Zuschläge, Anrechnungsleistungen und Sonderfälle. Maßgeblich ist der Bescheid der zuständigen Elterngeldstelle; der Beitrag ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialleistungsberatung.