Krankengeld
Lohnersatzleistung bei längerer Krankheit: 70 % des Brutto, maximal 90 % des Netto.
Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse, wenn ein Versicherter wegen Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist und die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Die Höhe beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens 90 % des Nettoentgelts; 2026 liegt der Höchstbetrag bei 135,63 EUR pro Tag. Anspruch besteht maximal 78 Wochen innerhalb einer dreijährigen Blockfrist für dieselbe Krankheit. Auf das Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung erhoben, aber keine Lohnsteuer — es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt in der Einkommensteuererklärung.
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Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.