Abfindung
Einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wird nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert.
Eine Abfindung ist eine freiwillige oder vertraglich vereinbarte Einmalzahlung, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum Ende des Arbeitsverhältnisses gewährt — typischerweise bei betriebsbedingter Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Steuerlich gehört sie zu den außerordentlichen Einkünften im Sinne des § 34 EStG und kann über die Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden, um die Progression abzumildern. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine echte Abfindung in der Regel nicht an. Eine Faustregel für die Höhe: ein halbes bis ein volles Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr — verbindlich ist die Höhe jedoch nicht gesetzlich geregelt.
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Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.