Minijob

Geringfügige Beschäftigung bis 603 EUR/Monat (2026). Für den Arbeitnehmer weitgehend abgabenfrei.

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt bis 603 EUR (2026; gekoppelt an den Mindestlohn). Der Arbeitnehmer erhält seinen Lohn weitgehend abgabenfrei — lediglich der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (3,6 % auf das Entgelt) wird einbehalten, von dem man sich auf Antrag aber befreien lassen kann. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben von rund 30 % (Pauschal-Steuer, Pauschal-Rente, Pauschal-Krankenversicherung, Umlagen). Mehrere Minijobs nebeneinander sind möglich, sofern die Gesamtgrenze von 603 EUR pro Monat nicht überschritten wird.

Vertiefende Ratgeber

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.