Selbstbehalt
Existenzminimum, das dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss: 1.450 EUR (erwerbstätig) bei Minderjährigen.
Der Selbstbehalt ist der Mindestbetrag, der einem unterhaltspflichtigen Elternteil nach Zahlung des Unterhalts noch zur Verfügung stehen muss. Die Höhe ist nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 gestaffelt: 1.450 EUR für erwerbstätige Unterhaltspflichtige gegenüber minderjährigen oder privilegierten volljährigen Kindern, 1.200 EUR für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige. Reicht das Einkommen nicht aus, um den Selbstbehalt und den vollen Unterhalt zu bedienen, spricht man von einem Mangelfall — der Unterhalt wird dann anteilig gekürzt.
Passender Rechner
👨👧 Unterhaltsrechner Unterhalt berechnen →Vertiefende Ratgeber
Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.