Düsseldorfer Tabelle 2026: Kindergeldabzug & Selbstbehalt

Die Düsseldorfer Tabelle ist das zentrale Instrument zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Wir erklären, wie Sie den Unterhaltsbetrag 2026 korrekt ermitteln und welche Faktoren die Höhe beeinflussen.

Aufbau der Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages veröffentlicht. Sie ist kein Gesetz, sondern eine bundesweit verwendete Leitlinie. Die konkrete Einordnung und Entscheidung bleibt vom Einzelfall abhängig.

Die Tabelle ist als Matrix aufgebaut mit 15 Einkommensgruppen in den Zeilen und 4 Altersstufen in den Spalten:

  • Altersstufe 0: 0 bis 5 Jahre
  • Altersstufe 1: 6 bis 11 Jahre
  • Altersstufe 2: 12 bis 17 Jahre
  • Altersstufe 3: ab 18 Jahre

Die Einkommensgruppen beginnen bei einem bereinigten Nettoeinkommen bis 2.100 EUR (Gruppe 1, entspricht dem Mindestunterhalt) und reichen bis 11.200 EUR (Gruppe 15). Für darüber liegende Einkommen ist eine individuelle Berechnung erforderlich.

Amtliche Düsseldorfer Tabelle 2026 beim OLG Düsseldorf (PDF)

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Bereinigtes Nettoeinkommen berechnen

Ausgangspunkt ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Dazu wird vom Nettoeinkommen eine Reihe von Abzügen vorgenommen:

  • Berufsbedingte Aufwendungen: Notwendige, tatsächlich entstandene Kosten können nach Maßgabe der örtlichen OLG-Leitlinien abziehbar sein. Eine pauschale Kürzung um 5 % darf nicht automatisch unterstellt werden.
  • Vorrangige Unterhaltspflichten: Bereits gezahlter Unterhalt an vorrangig Berechtigte
  • Schuldenbereinigung: Bestimmte ehebedingte Verbindlichkeiten oder Darlehensraten
  • Kinderbetreuungskosten: Soweit beruflich veranlasst

Auch Überstundenvergütungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni fließen in die Berechnung ein. Steuererstattungen werden auf zwölf Monate umgelegt.

Kindergeldanrechnung

Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet, allerdings unterschiedlich je nach Alter des Kindes:

  • Minderjährige Kinder: Das Kindergeld (2026: 259 EUR) wird hälftig angerechnet. Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem Tabellenbetrag abzüglich 129,50 EUR.
  • Volljährige Kinder: Das Kindergeld wird vollständig (259 EUR) auf den Unterhaltsbedarf angerechnet, da es direkt an das Kind ausgezahlt wird.

Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

Der Unterhaltspflichtige muss nicht bis auf das Existenzminimum herunter zahlen. Der Selbstbehalt schützt sein eigenes Existenzminimum:

  • Erwerbstätige: 1.450 EUR monatlich gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern
  • Nicht-Erwerbstätige: 1.200 EUR monatlich
  • Gegenüber volljährigen Kindern: 1.750 EUR (angemessener Selbstbehalt)

Im notwendigen Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern sind 520 EUR Warmmiete enthalten. Bei höheren, angemessenen und nicht vermeidbaren Wohnkosten kann eine Anpassung in Betracht kommen. Die Werte gelten gemäß OLG Düsseldorf seit dem 01.01.2026.

Herabstufung bei mehreren Kindern

Die Düsseldorfer Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Sind mehr oder weniger Personen unterhaltsberechtigt, kann eine Herab- oder Höherstufung angemessen sein. Die amtlichen Anmerkungen geben dafür jedoch keine feste Prozent- oder Ein-Gruppen-Formel vor; maßgeblich sind Bedarfskontrollbetrag und Einzelfall.

Praktisches Rechenbeispiel

Ein erwerbstätiger Vater mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 3.200 EUR hat ein 8-jähriges Kind (Altersstufe 1) und zahlt Unterhalt:

Einordnung: Einkommensgruppe 4 (2.901–3.300 EUR), Altersstufe 1 (6–11 Jahre)

Tabellenbetrag 2026: 642 EUR

Kindergeldanrechnung: 642 EUR − 129,50 EUR = 512,50 EUR Zahlbetrag

Prüfung Selbstbehalt: 3.200 EUR − 512,50 EUR = 2.687,50 EUR verbleibendes Einkommen — deutlich über dem Selbstbehalt von 1.450 EUR und dem Bedarfskontrollbetrag der Gruppe 4 von 1.950 EUR. Der volle Zahlbetrag kann in diesem vereinfachten Beispiel geleistet werden.

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Fazit

Die Düsseldorfer Tabelle bietet eine klare Orientierung für den Kindesunterhalt, doch die korrekte Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens und die Berücksichtigung aller Faktoren erfordern Sorgfalt. Nutzen Sie unseren Unterhaltsrechner für eine schnelle Ersteinschätzung und lassen Sie sich bei komplexen Fällen anwaltlich beraten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die den monatlichen Kindesunterhalt festlegt. Sie wird regelmäßig aktualisiert und von allen Familiengerichten in Deutschland als Orientierung herangezogen. Die Tabelle enthält 15 Einkommensgruppen und 4 Altersstufen.
Wie wird das Kindergeld beim Unterhalt angerechnet?
Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld hälftig angerechnet: Bei 259 EUR Kindergeld werden 129,50 EUR vom Tabellenbetrag abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld vollständig (259 EUR) auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Was ist der Selbstbehalt und wie hoch ist er 2026?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen zum eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss. Er beträgt 2026 für Erwerbstätige 1.450 EUR und für Nicht-Erwerbstätige 1.200 EUR monatlich gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern (OLG Düsseldorf, Stand 01.01.2026).
Was passiert, wenn das Einkommen nicht für den vollen Unterhalt reicht?
Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für den vollen Tabellenunterhalt, wird eine Mangelfallberechnung durchgeführt. Der verfügbare Betrag wird dann anteilig auf alle unterhaltsberechtigten Kinder verteilt. Minderjährige Kinder haben dabei Vorrang vor volljährigen.

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