Scheidungskosten Rechner 2026
Berechnen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten Ihrer Scheidung — basierend auf dem Verfahrenswert nach RVG und GKG.
Nur Vermögen über 30.000 EUR (5% davon wird addiert)
Aufschlüsselung
So berechnen wir die Scheidungskosten
Die Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Gericht festgelegt wird. Die Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG).
Berechnung des Verfahrenswerts
Anwaltsgebühren (RVG)
Der Anwalt erhält für eine Scheidung typischerweise:
- 1,3 Verfahrensgebühr (VV 3100 RVG)
- 1,2 Termingebühr (VV 3104 RVG)
- Auslagenpauschale und Umsatzsteuer
Praktisches Beispiel
Ehepaar mit Nettoeinkommen 2.500 + 1.800 EUR, kein nennenswertes Vermögen, einvernehmliche Scheidung:
- Verfahrenswert: 3 x 4.300 = 12.900 + 10% VA = 14.190 EUR
- Gerichtskosten: ca. 648 EUR
- Anwalt (1,3 + 1,2 Gebühren): ca. 2.160 EUR (inkl. MwSt)
- Gesamtkosten: ca. 2.808 EUR
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Scheidungskosten?
Wie berechnet sich der Verfahrenswert?
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Brauche ich einen Anwalt für die Scheidung?
Kann ich Verfahrenskostenhilfe bekommen?
Wie lange dauert eine Scheidung?
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Alle Angaben ohne Gewähr. Geschätzte Werte — die tatsächlichen Kosten können abweichen. Kein Ersatz für anwaltliche Beratung. Stand: 2026.