Scheidungskosten Rechner 2026

Berechnen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten Ihrer Scheidung — basierend auf dem Verfahrenswert nach RVG und GKG.

Nur Vermögen über 30.000 EUR (5% davon wird addiert)

So berechnen wir die Scheidungskosten

Die Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Gericht festgelegt wird. Die Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG).

Berechnung des Verfahrenswerts

Verfahrenswert = 3 x (Netto1 + Netto2) + 10% Versorgungsausgleich + 5% Vermögen über 30.000

Anwaltsgebühren (RVG)

Der Anwalt erhält für eine Scheidung typischerweise:

  • 1,3 Verfahrensgebühr (VV 3100 RVG)
  • 1,2 Termingebühr (VV 3104 RVG)
  • Auslagenpauschale und Umsatzsteuer

Praktisches Beispiel

Ehepaar mit Nettoeinkommen 2.500 + 1.800 EUR, kein nennenswertes Vermögen, einvernehmliche Scheidung:

  • Verfahrenswert: 3 x 4.300 = 12.900 + 10% VA = 14.190 EUR
  • Gerichtskosten: ca. 648 EUR
  • Anwalt (1,3 + 1,2 Gebühren): ca. 2.160 EUR (inkl. MwSt)
  • Gesamtkosten: ca. 2.808 EUR

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Scheidungskosten?
Die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab und betragen typischerweise 2.000-5.000 EUR bei einvernehmlicher Scheidung. Bei streitiger Scheidung können es 10.000 EUR und mehr sein.
Wie berechnet sich der Verfahrenswert?
Der Verfahrenswert setzt sich zusammen aus: 3 x Nettoeinkommen beider Ehegatten + Versorgungsausgleich (10% des Verfahrenswerts). Vermögen über 30.000 EUR wird zu 5% hinzugerechnet.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehegatten über Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung einig. Es genügt ein Anwalt (für den Antragsteller), was die Kosten deutlich senkt.
Brauche ich einen Anwalt für die Scheidung?
Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang — mindestens der Antragsteller braucht einen Anwalt. Bei einvernehmlicher Scheidung genügt ein Anwalt; der andere Ehegatte muss nur zustimmen.
Kann ich Verfahrenskostenhilfe bekommen?
Ja, bei geringem Einkommen können Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Das Gericht übernimmt dann die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren ganz oder teilweise. Die Einkommensgrenze liegt bei ca. 1.400-1.600 EUR netto (je nach Situation).
Wie lange dauert eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert nach Ablauf des Trennungsjahres ca. 4-6 Monate. Eine streitige Scheidung kann 1-3 Jahre dauern. Ohne Trennungsjahr ist eine Scheidung nur in Härtefällen möglich.

Ähnliche Rechner

Ratgeber zum Thema

Alle Angaben ohne Gewähr. Geschätzte Werte — die tatsächlichen Kosten können abweichen. Kein Ersatz für anwaltliche Beratung. Stand: 2026.