Unterhaltsrechner 2026

Berechnen Sie den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 — mit Kindergeldanrechnung.

Netto minus 5% Pauschale

Düsseldorfer Tabelle 2026 — Auszug

Die Düsseldorfer Tabelle gibt den monatlichen Unterhaltsbedarf nach Einkommen und Alter vor. Die Beträge werden abzüglich des halben Kindergelds (129,50 EUR) gezahlt.

Netto0-5 J.6-11 J.12-17 J.Ab 18
bis 2.100480551645689
2.101-2.500504579677723
2.501-2.900528607710758
2.901-3.300552634742792
3.301-3.700576662774827

Auszug Düsseldorfer Tabelle 2026 (vorläufig). Beträge in EUR. Kindergeldanrechnung nicht enthalten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie des OLG Düsseldorf für den Kindesunterhalt. Sie enthält Unterhaltssätze nach Nettoeinkommen und Altersstufe des Kindes. Sie wird jährlich aktualisiert.
Wie wird das Kindergeld angerechnet?
Das Kindergeld wird zur Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet (bei minderjährigen Kindern). 2026 beträgt das Kindergeld 259 EUR pro Kind. Anrechnung: 129,50 EUR.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist das Minimum, das dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss: 1.450 EUR (erwerbstätig) bzw. 1.200 EUR (nicht erwerbstätig) gegenüber minderjährigen Kindern. Stand: Düsseldorfer Tabelle 2026 (gültig seit 01.01.2026).
Wie berechnet sich das relevante Nettoeinkommen?
Das bereinigte Nettoeinkommen = Nettoeinkommen minus berufsbedingte Aufwendungen (5% Pauschale, max. 150 EUR) minus ggf. Schulden, Vorsorgeaufwendungen etc.
Muss ich für volljährige Kinder Unterhalt zahlen?
Ja, bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung. Volljährige Kinder können von beiden Eltern anteilig Unterhalt verlangen. Der Bedarfssatz (Altersstufe 4) liegt bei mindestens 125% des Mindestunterhalts.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Vorläufige Werte — bitte prüfen Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle. Kein Ersatz für anwaltliche Beratung. Stand: 2026.