Pendlerpauschale

Steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitswegs: 0,30 EUR/km (ab 21. km: 0,38 EUR/km) für die einfache Entfernung.

Die Pendler- oder Entfernungspauschale lässt sich in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Sie beträgt 0,30 EUR pro Entfernungskilometer für die ersten 20 km der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer (Stand 2026). Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel und sogar bei Mitfahrgelegenheiten. Bei Nutzung des eigenen Pkw können jährlich mehrere Tausend Euro Werbungskosten zusammenkommen — anrechenbar sind alle Arbeitstage, an denen die Strecke tatsächlich gefahren wurde.

Vertiefende Ratgeber

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.