Pendlerpauschale Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren jährlichen Werbungskostenabzug und die Steuerersparnis durch die Entfernungspauschale.

Typisch: 25 bis 42 %

So berechnen wir die Pendlerpauschale

Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) ist ein Werbungskostenabzug für den Arbeitsweg. Sie reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast.

Die Berechnung

Pauschale = (min(km, 20) x 0,30 + max(km - 20, 0) x 0,38) x Arbeitstage

Praktisches Beispiel

Thomas pendelt täglich 35 km (einfach) zur Arbeit, 230 Tage im Jahr, Grenzsteuersatz 35 %:

  • Erste 20 km: 20 x 0,30 = 6,00 EUR/Tag
  • Ab 21. km: 15 x 0,38 = 5,70 EUR/Tag
  • Gesamt pro Tag: 11,70 EUR
  • Jahres-Werbungskosten: 11,70 x 230 = 2.691 EUR
  • Steuerersparnis: 2.691 x 35 % = ca. 942 EUR/Jahr (ca. 78,50 EUR/Monat)

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 EUR pro Kilometer für die ersten 20 km. Ab dem 21. Kilometer erhöht sie sich auf 0,38 EUR pro Kilometer.
Gilt die Pauschale für Hin- und Rückweg?
Nein, die Entfernungspauschale gilt nur für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte — nicht für den Rückweg.
Welche Verkehrsmittel werden berücksichtigt?
Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig — egal ob Auto, Fahrrad, Bus, Bahn oder zu Fuß. Nur bei öffentlichen Verkehrsmitteln können höhere tatsächliche Kosten angesetzt werden.
Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?
Das Finanzamt akzeptiert bei einer 5-Tage-Woche in der Regel 230 Arbeitstage, bei einer 6-Tage-Woche 280 Tage. Urlaub, Krankheit und Feiertage sind bereits berücksichtigt.
Wie berechne ich die Steuerersparnis?
Die Pendlerpauschale wird als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab (ca. 25 bis 42 % des Pauschbetrags).
Was ist die kürzeste Strecke?
Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Eine längere Strecke darf nur angesetzt werden, wenn sie "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist (z. B. Autobahn statt Landstraße).

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Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für professionelle Steuerberatung. Stand: 2026.