Kfz-Steuer Motorrad: 1,84 EUR je angefangene 25 cm³

Steuerpflichtige Krafträder werden nach Hubraum besteuert. Wichtig ist die Abgrenzung zu zulassungsfreien Klein- und Leichtkrafträdern, für die regelmäßig keine Kfz-Steuer anfällt.

Formel für steuerpflichtige Krafträder

§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG setzt den Tarif auf 1,84 EUR je angefangene 25 cm³ Hubraum fest:

Jahressteuer = aufrunden(Hubraum ÷ 25) × 1,84 EUR

Schon ein zusätzlicher Kubikzentimeter kann eine neue Einheit auslösen: 600 cm³ ergeben 24 Einheiten, 601 cm³ ergeben 25 Einheiten.

Berechnungsbeispiele

HubraumAngefangene EinheitenJahressteuer
300 cm³1222,08 EUR
600 cm³2444,16 EUR
601 cm³2546,00 EUR
750 cm³3055,20 EUR
1.200 cm³4888,32 EUR

Klein- und Leichtkrafträder prüfen

Die Rechenformel bedeutet nicht, dass jedes Zweirad mit kleinem Hubraum tatsächlich besteuert wird. Nach § 3 Nr. 2 KraftStG sind Fahrzeuge steuerbefreit, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind. Darunter fallen insbesondere viele Klein- und Leichtkrafträder.

Ob die Ausnahme greift, hängt neben dem Hubraum unter anderem von Fahrzeugklasse, Leistung und Höchstgeschwindigkeit ab. Ein Versicherungskennzeichen ist ein klares Indiz dafür, dass nicht der normale Kraftradtarif anzuwenden ist. Bei einem Leichtkraftrad sollten Sie die Fahrzeugpapiere und die konkrete Zulassungseinordnung prüfen.

H-Kennzeichen: Schwelle liegt bei 626 cm³

Für Krafträder mit Oldtimerkennzeichen beträgt die pauschale Jahressteuer nach § 9 Abs. 4 KraftStG 46,02 EUR. Bei 625 cm³ beträgt die reguläre Steuer nur 46,00 EUR. Erst ab 626 cm³ werden 26 Einheiten berechnet, also 47,84 EUR. Rein steuerlich ist die H-Pauschale deshalb erst ab 626 cm³ niedriger.

Das H-Kennzeichen setzt zusätzlich die verkehrsrechtliche Anerkennung als historisches Fahrzeug voraus. Steuerersparnis allein begründet keinen Anspruch.

Wichtige Rechnergrenze

Unser Kfz-Steuer-Rechner berechnet derzeit Pkw, nicht Motorräder. Für den amtlichen Motorrad-Tarif nutzen Sie den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums.

Saisonkennzeichen

Bei einem Saisonkennzeichen entsteht die Steuer nur für den eingetragenen Betriebszeitraum. Außerhalb der Saison darf das Motorrad auf öffentlichen Straßen weder gefahren noch abgestellt werden. Der konkrete Betrag steht im Steuerbescheid.

🚆Pendlerpauschale für Motorrad-Pendler berechnen

Fazit

Für ein steuerpflichtiges Motorrad ist die Hubraumformel einfach. Vor der Rechnung muss aber feststehen, dass das Fahrzeug nicht als zulassungsfreies Klein- oder Leichtkraftrad steuerbefreit ist. Für historische Motorräder lohnt sich der Vergleich mit der H-Pauschale ab 626 cm³.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Kfz-Steuer für ein Motorrad berechnet?
Für ein steuerpflichtiges Kraftrad beträgt die Jahressteuer 1,84 EUR je angefangene 25 cm³ Hubraum. Der Hubraum wird durch 25 geteilt, das Ergebnis aufgerundet und mit 1,84 EUR multipliziert.
Wie viel Steuer kostet ein Motorrad mit 600 cm³?
600 cm³ entsprechen genau 24 Einheiten. 24 × 1,84 EUR ergeben 44,16 EUR Jahressteuer.
Sind Motorräder bis 125 cm³ immer steuerpflichtig?
Nein. Fahrzeuge, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind, sind nach § 3 KraftStG steuerbefreit. Das betrifft insbesondere viele Kleinkrafträder und Leichtkrafträder. Maßgeblich ist die konkrete verkehrsrechtliche Einordnung, nicht nur der Hubraum.
Was kostet ein H-Kennzeichen für ein Motorrad?
Für ein Kraftrad mit Oldtimerkennzeichen beträgt die Jahressteuer pauschal 46,02 EUR. Rein steuerlich liegt die reguläre Hubraumsteuer erst ab 626 cm³ darüber.
Gibt es bei Motorrädern eine CO2-Komponente?
Der in § 9 KraftStG geregelte Kraftradtarif richtet sich nach dem Hubraum. Die für Pkw geltende CO2-Komponente wird bei diesem Tarif nicht addiert.