Kfz-Steuer 2026: Hubraum, CO2 und Berechnung

Die Pkw-Steuer ist keine einheitliche Formel für alle Baujahre. Entscheidend sind Fahrzeugart, Motorart und vor allem das Datum der Erstzulassung. Hier ist die 2026 geltende Systematik für gewöhnliche Pkw verständlich und mit dem amtlichen BMF-Ergebnis erklärt.

Geltungsbereich: Pkw ab 1. Juli 2009

Für Pkw mit Verbrennungsmotor, die seit dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen wurden, richtet sich die Jahressteuer nach Hubraum und CO₂-Ausstoß. Für ältere Pkw gelten schadstoffklassenabhängige Tarife. Ohne die Emissionsklasse lässt sich deren Steuer nicht seriös aus Hubraum und CO₂ allein berechnen.

Motorräder, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge, Oldtimer mit H-Kennzeichen und reine Elektrofahrzeuge folgen anderen Tarifregeln. Der allgemeine Pkw-Rechner sollte diese Fälle deshalb nicht einfach wie einen Benziner oder Diesel behandeln.

1. Hubraumbetrag

Je angefangene 100 cm³ Hubraum gelten nach § 9 KraftStG:

  • Benzin-/Ottomotor: 2,00 EUR
  • Dieselmotor: 9,50 EUR

Der Ausdruck „angefangen“ ist wichtig: 1.968 cm³ ergeben 20 Einheiten, nicht 19,68. Damit kostet der Hubraumteil bei einem Benziner 40,00 EUR und bei einem Diesel 190,00 EUR.

2. CO₂-Betrag nach Erstzulassung

Das alte Auswahlfeld „vor oder ab 2021“ reicht nicht aus. Vor 2021 gab es drei verschiedene CO₂-Schwellen:

ErstzulassungCO₂-SchwelleSatz darüber
01.07.2009–31.12.2011120 g/km2,00 EUR/g
01.01.2012–31.12.2013110 g/km2,00 EUR/g
01.01.2014–31.12.202095 g/km2,00 EUR/g

Bei Erstzulassung ab 1. Januar 2021 bleiben 95 g/km ohne CO₂-Betrag. Jedes darüberliegende Gramm wird kumulativ einer von sechs Stufen zugeordnet:

  • 96–115 g/km: 2,00 EUR je Gramm
  • 116–135 g/km: 2,20 EUR je Gramm
  • 136–155 g/km: 2,50 EUR je Gramm
  • 156–175 g/km: 2,90 EUR je Gramm
  • 176–195 g/km: 3,40 EUR je Gramm
  • ab 196 g/km: 4,00 EUR je Gramm

Die Stufen wirken nicht als ein einziger Satz auf alle Gramm. Ein Wert von 128 g/km umfasst 20 Gramm zu 2,00 EUR und weitere 13 Gramm zu 2,20 EUR. Der CO₂-Betrag beträgt damit 40,00 + 28,60 = 68,60 EUR.

🚙Kfz-Steuer nach Erstzulassung berechnen

Amtlich verifiziertes Beispiel

Ein Benziner mit 1.968 cm³, 128 g/km und Erstzulassung ab 2021 ergibt:

  • Hubraum: 20 × 2,00 EUR = 40,00 EUR
  • CO₂: 20 × 2,00 EUR + 13 × 2,20 EUR = 68,60 EUR
  • Rechnerische Summe: 108,60 EUR
  • Jahressteuer nach Abrundung: 108 EUR

Der live verfügbare Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums liefert für genau diese Angaben ebenfalls 108 Euro. Ein Rechner, der 108,60 EUR als festzusetzende Jahressteuer ausgibt, lässt den letzten amtlichen Rechenschritt aus.

Was der vereinfachte Rechner nicht abbildet

Saisonkennzeichen verändern den Entrichtungszeitraum. Individuelle Befreiungen oder Ermäßigungen, etwa nach dem Schwerbehindertenrecht, können die Belastung zusätzlich verändern. Auch H-Kennzeichen, Motorräder und Wohnmobile haben eigene Tarife. Für reine Elektrofahrzeuge gilt zunächst die zeitlich begrenzte Befreiung nach § 3d KraftStG und danach ein um 50 % ermäßigter Gewichtstarif.

Die Online-Berechnung ist daher eine nachvollziehbare Orientierung für den beschriebenen Standardfall. Rechtlich maßgeblich bleibt der Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamts.

Primärquellen

Grundlage sind § 9 KraftStG, die Zoll-Übersicht zur CO₂-orientierten Besteuerung und der amtliche BMF-Kfz-Steuer-Rechner. Gesetzesstand nach Änderung vom 22. Dezember 2025; geprüft am 14. Juli 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie setzt sich die Kfz-Steuer für einen Pkw zusammen?
Bei gewöhnlichen Verbrenner-Pkw ab Erstzulassung 1. Juli 2009 werden Hubraum- und CO2-Betrag addiert. Der Hubraumsatz beträgt 2,00 EUR je angefangene 100 cm³ für Benzin-/Ottomotoren und 9,50 EUR für Dieselmotoren. Die CO2-Regel hängt vom Datum der Erstzulassung ab.
Gilt der progressive CO2-Tarif auch für ältere Pkw?
Nein. Die sechs progressiven Stufen gelten nur bei Erstzulassung ab 1. Januar 2021. Von Juli 2009 bis Ende 2020 bleibt es beim linearen Satz von 2,00 EUR je Gramm oberhalb der jeweils geltenden Schwelle von 120, 110 oder 95 g/km.
Wird die Kfz-Steuer auf Cent genau festgesetzt?
Für die CO2-orientierte Pkw-Berechnung weist der Zoll die Summe als auf volle Euro abgerundete Jahressteuer aus. Eine rechnerische Summe von 108,60 EUR führt daher zu 108 EUR Jahressteuer.
Wo stehen die benötigten Fahrzeugdaten?
Das Erstzulassungsdatum steht in Feld B, der Hubraum in Feld P.1 und der maßgebliche CO2-Wert in Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I.