CO₂-Stufen der Kfz-Steuer: Tarif und Beispiele 2026

Die sechs CO₂-Stufen gelten nicht für jeden Pkw: Entscheidend ist eine Erstzulassung ab 1. Januar 2021. Der Tarif berechnet jedes Gramm oberhalb von 95 g/km in seiner eigenen Stufe. Ältere Pkw behalten ihren linearen Tarif, reine Elektrofahrzeuge folgen anderen Regeln.

Zuerst Erstzulassung und Fahrzeugart prüfen

Der hier erläuterte CO₂-Tarif ist Teil der Kfz-Steuer für gewöhnliche Pkw mit Verbrennungsmotor. Das Erstzulassungsdatum steht im Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I. Es bestimmt, welcher Tarif gilt:

  • ab 1. Januar 2021: sechs progressive CO₂-Stufen oberhalb von 95 g/km;
  • 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020: linear 2,00 EUR je Gramm oberhalb von 95 g/km;
  • 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013: linear 2,00 EUR je Gramm oberhalb von 110 g/km;
  • 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2011: linear 2,00 EUR je Gramm oberhalb von 120 g/km.

Für vor dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassene Verbrenner werden weitere Daten wie die Emissionsklasse benötigt; dieser einfache CO₂-/Hubraumtarif reicht dafür nicht. Reine Elektrofahrzeuge werden nicht über diese sechs CO₂-Stufen berechnet. Hybride Pkw und Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen haben dagegen laut BMF-Rechner keine eigene Sonderbehandlung und werden wie Otto- oder Diesel-Pkw eingeordnet.

Die sechs CO₂-Stufen ab Erstzulassung 2021

Die ersten 95 g/km erzeugen keinen CO₂-Steuerbetrag. Ab dem 96. Gramm wird jede Stufe nur für die Grammzahl innerhalb ihres Bereichs angewendet:

CO₂-BereichSatz je g/kmVolle Stufe
96–115 g/km2,00 EUR40,00 EUR
116–135 g/km2,20 EUR44,00 EUR
136–155 g/km2,50 EUR50,00 EUR
156–175 g/km2,90 EUR58,00 EUR
176–195 g/km3,40 EUR68,00 EUR
ab 196 g/km4,00 EURoffen

Wer beispielsweise 180 g/km einträgt, zahlt nicht 85 × 3,40 EUR. Stattdessen werden 20 Gramm zu 2,00 EUR, 20 zu 2,20 EUR, 20 zu 2,50 EUR, 20 zu 2,90 EUR und nur die verbleibenden 5 Gramm zu 3,40 EUR berechnet.

🚙Kfz-Steuer berechnen

Die Jahressteuer hat zwei Bestandteile

Für einen ab Juli 2009 erstmals zugelassenen Pkw mit Verbrennungsmotor wird grundsätzlich gerechnet:

Hubraumteil + CO₂-Teil = Jahressteuer vor Abrundung

Der Hubraumteil verwendet angefangene 100 cm³:

  • Fremdzündungsmotor (Otto): 2,00 EUR je angefangene 100 cm³;
  • Selbstzündungsmotor (Diesel): 9,50 EUR je angefangene 100 cm³.

Die CO₂-Stufen sind für beide Motorarten gleich, der Hubraumteil nicht. Nach § 11 KraftStG wird die festgesetzte Jahressteuer auf volle Euro nach unten abgerundet. Steuerbefreiungen, Saisonzeiträume und besondere Fahrzeugarten können zu einer anderen Festsetzung führen.

Rechenbeispiel: 2.000 cm³ Otto und 180 g/km

Für einen gewöhnlichen, 2026 erstmals zugelassenen Otto-Pkw mit 2.000 cm³ und 180 g/km ergibt die gemeinsame Rechner-Engine:

Hubraumteil: 20 angefangene 100-cm³-Einheiten × 2,00 EUR = 40,00 EUR

  • 96–115 g/km: 20 × 2,00 EUR = 40,00 EUR
  • 116–135 g/km: 20 × 2,20 EUR = 44,00 EUR
  • 136–155 g/km: 20 × 2,50 EUR = 50,00 EUR
  • 156–175 g/km: 20 × 2,90 EUR = 58,00 EUR
  • 176–180 g/km: 5 × 3,40 EUR = 17,00 EUR

CO₂-Teil: 40,00 + 44,00 + 50,00 + 58,00 + 17,00 = 209,00 EUR

Jahressteuer: 40,00 + 209,00 = 249,00 EUR

Als reine Tarifgegenüberstellung würde ein zwischen 2014 und 2020 erstmals zugelassener Pkw bei denselben Eingabewerten einen linearen CO₂-Teil von 170,00 EUR haben. Das ist kein Vergleich zweier real identischer Steuerfälle: Erstzulassung und standardisierter CO₂-Wert gehören jeweils zum konkreten Fahrzeug.

Weitere CO₂-Beispiele ohne Hubraumteil

Eingetragener CO₂-WertCO₂-Teil
110 g/km30,00 EUR
150 g/km121,50 EUR
250 g/km480,00 EUR
180 g/km209,00 EUR

Damit ergeben sich 30,00 EUR bei 110 g/km, 121,50 EUR bei 150 g/km, 209,00 EUR bei 180 g/km und 480,00 EUR bei 250 g/km. Diese Werte sind ausschließlich der CO₂-Teil; der Hubraumteil kommt bei einem Verbrennungsmotor hinzu.

Welcher CO₂-Wert gehört in die Rechnung?

Maßgeblich ist nicht ein selbst gemessener Verbrauch und auch nicht der tatsächliche Ausstoß einer einzelnen Fahrt. Der standardisiert im Typ- oder Einzelgenehmigungsverfahren ermittelte CO₂-Wert steht in Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Erstzulassungen ab 1. September 2018 handelt es sich nach den Hinweisen des Bundesfinanzministeriums grundsätzlich um einen WLTP-Prüfwert.

Persönliche Fahrweise, Jahreskilometer und Kraftstoffverbrauch ändern den eingetragenen V.7-Wert und damit den jährlichen CO₂-Tarif nicht. Auch pauschale Prozentvergleiche zwischen früheren NEFZ- und heutigen WLTP-Werten sind für die Steuer eines konkreten Fahrzeugs kein Ersatz für die Zulassungsbescheinigung.

Prüfliste

  1. Fahrzeugart und Erstzulassung aus Feld B bestimmen.
  2. Bei einem Verbrenner ab Juli 2009 Motorart und Hubraum aus Feld P.1 übernehmen.
  3. Den standardisierten CO₂-Wert aus Feld V.7 verwenden.
  4. Für Erstzulassung ab 2021 jede CO₂-Stufe einzeln anwenden; ältere Zeiträume linear rechnen.
  5. Hubraum- und CO₂-Teil addieren und erst die Jahressteuer nach den gesetzlichen Regeln abrunden.
  6. Bei Elektrofahrzeug, Oldtimer, Saisonkennzeichen, Befreiung oder Sonderfahrzeug die besonderen Regeln prüfen.

Quellen und Stand

Stand der Prüfung: 14. Juli 2026. Der Beitrag und Rechner decken einfache Pkw-Fälle ab und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtlich maßgeblich ist die Festsetzung des zuständigen Hauptzollamts.

Häufig gestellte Fragen

Für welche Pkw gilt der progressive CO₂-Tarif?
Die sechs Stufen gelten für gewöhnliche Pkw mit Verbrennungsmotor, die ab dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen wurden. Auch Hybrid- und alternative Antriebe werden für diese Berechnung wie Otto- oder Diesel-Pkw behandelt. Reine Elektrofahrzeuge folgen eigenen Befreiungs- und Gewichtstarifen.
Wie funktioniert die Grenze von 95 g/km?
Für ab 2021 erstmals zugelassene Pkw beginnt der CO₂-Anteil beim 96. Gramm. Die ersten 95 g/km lösen keinen CO₂-Betrag aus. Jedes weitere Gramm wird nur mit dem Satz seiner jeweiligen Stufe berechnet; nicht der gesamte Überschuss erhält den höchsten erreichten Satz.
Gilt der progressive Tarif auch für ältere Pkw?
Nein. Die Tarifänderung ab 2021 ändert die Besteuerung früher zugelassener Pkw nicht. Für Erstzulassungen vom 1. Juli 2009 bis Ende 2011 gilt eine 120-g/km-Grenze, für 2012 bis 2013 eine 110-g/km-Grenze und für 2014 bis 2020 eine 95-g/km-Grenze; der Überschuss wird jeweils linear mit 2,00 EUR je g/km berechnet.
Welcher CO₂-Wert ist für die Kfz-Steuer maßgeblich?
Maßgeblich ist der standardisiert nach Verkehrsrecht ermittelte Wert aus Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Erstzulassungen ab 1. September 2018 handelt es sich nach den BMF-Hinweisen grundsätzlich um einen WLTP-Prüfwert. Tatsächlicher Verbrauch, Kilometerleistung oder persönliche Fahrweise ändern diesen eingetragenen Wert nicht.
Unterscheidet sich die CO₂-Stufe bei Otto und Diesel?
Die CO₂-Stufen selbst sind gleich. Der separate Hubraumteil unterscheidet sich aber: 2,00 EUR je angefangene 100 cm³ bei Fremdzündungsmotoren und 9,50 EUR bei Selbstzündungsmotoren. Die endgültige Jahressteuer ist daher bei gleichem Hubraum und CO₂-Wert nicht gleich.