Wohnmobil Kfz-Steuer 2026: Gewicht und Schadstoffklasse

Wohnmobile haben im Kraftfahrzeugsteuergesetz einen eigenen Tarif. Entscheidend sind das zulässige Gesamtgewicht, die angefangenen 200-kg-Einheiten und die Schadstoffklasse. Eine pauschale Steuerverdopplung zum 1. Januar 2026 gibt es nicht.

Die gesetzlichen Tarife

§ 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG legt die Wohnmobil-Steuer direkt fest. Sie wird nicht aus einer Quote des Lkw-Tarifs abgeleitet.

SchadstoffklasseBis 2.000 kgÜber 2.000 kgHöchstbetrag
S4 oder besser16 EUR je 200 kg10 EUR je 200 kg800 EUR
S3, S2 oder S124 EUR je 200 kg10 EUR je 200 kg1.000 EUR
Übrige Wohnmobile40 EUR je 200 kgGestaffelt nach GewichtKein besonderer Höchstbetrag

Für übrige Wohnmobile gelten 40 EUR je angefangene 200 kg bis 2.000 kg, 10 EUR von 2.000 bis 5.000 kg, 15 EUR von 5.000 bis 12.000 kg und 25 EUR oberhalb von 12.000 kg.

Rechenbeispiele für 3.500 kg

3.500 kg entsprechen zehn 200-kg-Einheiten bis 2.000 kg und acht weiteren angefangenen Einheiten. Daraus ergeben sich:

  • S4 oder besser: 10 × 16 EUR + 8 × 10 EUR = 240 EUR
  • S3, S2 oder S1: 10 × 24 EUR + 8 × 10 EUR = 320 EUR
  • Übrige Wohnmobile: 10 × 40 EUR + 8 × 10 EUR = 480 EUR

Bei 5.500 kg kostet ein Wohnmobil der Klasse S4 oder besser 340 EUR. Ein übriges Wohnmobil mit demselben Gewicht kostet 595 EUR: 400 EUR bis 2.000 kg, 150 EUR bis 5.000 kg und 45 EUR für die letzten angefangenen 600 kg.

Wichtige Rechnergrenze

Unser Kfz-Steuer-Rechner bildet derzeit Pkw mit Verbrennungsmotor oder reinem Elektroantrieb ab, nicht den Wohnmobil-Tarif. Für einen amtlichen Vergleich nutzen Sie den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums.

H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen

Für ein Fahrzeug mit Oldtimerkennzeichen beträgt die Jahressteuer nach § 9 Abs. 4 KraftStG pauschal 191,73 EUR. Das kann günstiger sein als der Gewichtstarif, setzt aber die verkehrsrechtliche Anerkennung als historisches Fahrzeug voraus.

Bei einem Saisonkennzeichen wird die Jahressteuer nur für den Betriebszeitraum erhoben. Eine Saison von März bis Oktober umfasst beispielsweise acht Monate. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder gefahren noch abgestellt werden.

Was Sie für eine verlässliche Berechnung brauchen

  • das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht,
  • die steuerlich maßgebliche Schadstoffklasse,
  • gegebenenfalls ein Oldtimer- oder Saisonkennzeichen.

Die Euro-Abgasnorm allein ist nicht immer eine sichere Übersetzung der steuerlichen Wohnmobil-Klasse. Übernehmen Sie deshalb die Angaben aus den Fahrzeugpapieren in den amtlichen Rechner. Verbindlich bleibt der Bescheid des Hauptzollamts.

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Fazit

Die Wohnmobil-Steuer 2026 folgt unverändert dem direkten Tarif des § 9 KraftStG. Für 3.500 kg liegen die gesetzlichen Jahresbeträge je nach Schadstoffklasse beispielsweise bei 240, 320 oder 480 EUR. Entscheidend sind die tatsächlichen Fahrzeugdaten, nicht eine pauschale Quote eines Lkw-Tarifs.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Kfz-Steuer für ein Wohnmobil berechnet?
Maßgeblich sind das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht und die im Fahrzeugpapier ausgewiesene Schadstoffklasse. Der Tarif wird je angefangene 200 kg berechnet. Bis und über 2.000 kg gelten je nach Schadstoffklasse unterschiedliche Teilbeträge.
Gab es 2026 eine allgemeine Tarifänderung für Wohnmobile?
Nein. § 9 KraftStG enthält weiterhin einen eigenen Gewichtstarif für Wohnmobile. Eine allgemeine Verdopplung zum 1. Januar 2026 oder ein Wechsel von einem Viertel auf die Hälfte des Lkw-Tarifs ist dort nicht vorgesehen.
Was kostet ein Wohnmobil mit 3.500 kg in der günstigsten Schadstoffklasse?
Bei Schadstoffklasse S4 oder besser ergeben sich 160 EUR für die ersten 2.000 kg und 80 EUR für die weiteren angefangenen acht 200-kg-Einheiten. Die Jahressteuer beträgt damit 240 EUR.
Lohnt sich ein H-Kennzeichen für ein altes Wohnmobil?
Ein historisches Fahrzeug wird pauschal mit 191,73 EUR pro Jahr besteuert. Ob das günstiger ist, hängt von Gewicht und Schadstoffklasse ab. Zusätzlich müssen die Voraussetzungen für ein Oldtimerkennzeichen erfüllt sein.
Wo finde ich die Schadstoffklasse meines Wohnmobils?
Die für die Steuer maßgeblichen Fahrzeugdaten stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Zweifeln sollten Sie die Daten in den amtlichen BMF-Rechner übernehmen oder den Steuerbescheid mit dem Hauptzollamt klären.