Wohnmobil Kfz-Steuer 2026: Gewicht und Schadstoffklasse
Wohnmobile haben im Kraftfahrzeugsteuergesetz einen eigenen Tarif. Entscheidend sind das zulässige Gesamtgewicht, die angefangenen 200-kg-Einheiten und die Schadstoffklasse. Eine pauschale Steuerverdopplung zum 1. Januar 2026 gibt es nicht.
Die gesetzlichen Tarife
§ 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG legt die Wohnmobil-Steuer direkt fest. Sie wird nicht aus einer Quote des Lkw-Tarifs abgeleitet.
| Schadstoffklasse | Bis 2.000 kg | Über 2.000 kg | Höchstbetrag |
|---|---|---|---|
| S4 oder besser | 16 EUR je 200 kg | 10 EUR je 200 kg | 800 EUR |
| S3, S2 oder S1 | 24 EUR je 200 kg | 10 EUR je 200 kg | 1.000 EUR |
| Übrige Wohnmobile | 40 EUR je 200 kg | Gestaffelt nach Gewicht | Kein besonderer Höchstbetrag |
Für übrige Wohnmobile gelten 40 EUR je angefangene 200 kg bis 2.000 kg, 10 EUR von 2.000 bis 5.000 kg, 15 EUR von 5.000 bis 12.000 kg und 25 EUR oberhalb von 12.000 kg.
Rechenbeispiele für 3.500 kg
3.500 kg entsprechen zehn 200-kg-Einheiten bis 2.000 kg und acht weiteren angefangenen Einheiten. Daraus ergeben sich:
- S4 oder besser: 10 × 16 EUR + 8 × 10 EUR = 240 EUR
- S3, S2 oder S1: 10 × 24 EUR + 8 × 10 EUR = 320 EUR
- Übrige Wohnmobile: 10 × 40 EUR + 8 × 10 EUR = 480 EUR
Bei 5.500 kg kostet ein Wohnmobil der Klasse S4 oder besser 340 EUR. Ein übriges Wohnmobil mit demselben Gewicht kostet 595 EUR: 400 EUR bis 2.000 kg, 150 EUR bis 5.000 kg und 45 EUR für die letzten angefangenen 600 kg.
Wichtige Rechnergrenze
Unser Kfz-Steuer-Rechner bildet derzeit Pkw mit Verbrennungsmotor oder reinem Elektroantrieb ab, nicht den Wohnmobil-Tarif. Für einen amtlichen Vergleich nutzen Sie den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums.
H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen
Für ein Fahrzeug mit Oldtimerkennzeichen beträgt die Jahressteuer nach § 9 Abs. 4 KraftStG pauschal 191,73 EUR. Das kann günstiger sein als der Gewichtstarif, setzt aber die verkehrsrechtliche Anerkennung als historisches Fahrzeug voraus.
Bei einem Saisonkennzeichen wird die Jahressteuer nur für den Betriebszeitraum erhoben. Eine Saison von März bis Oktober umfasst beispielsweise acht Monate. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder gefahren noch abgestellt werden.
Was Sie für eine verlässliche Berechnung brauchen
- das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht,
- die steuerlich maßgebliche Schadstoffklasse,
- gegebenenfalls ein Oldtimer- oder Saisonkennzeichen.
Die Euro-Abgasnorm allein ist nicht immer eine sichere Übersetzung der steuerlichen Wohnmobil-Klasse. Übernehmen Sie deshalb die Angaben aus den Fahrzeugpapieren in den amtlichen Rechner. Verbindlich bleibt der Bescheid des Hauptzollamts.
⛽Spritkosten für Ihr Wohnmobil berechnenFazit
Die Wohnmobil-Steuer 2026 folgt unverändert dem direkten Tarif des § 9 KraftStG. Für 3.500 kg liegen die gesetzlichen Jahresbeträge je nach Schadstoffklasse beispielsweise bei 240, 320 oder 480 EUR. Entscheidend sind die tatsächlichen Fahrzeugdaten, nicht eine pauschale Quote eines Lkw-Tarifs.