Grunderwerbsteuer

Steuer beim Kauf von Grundstücken und Immobilien. Je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises.

Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb von Grundstücken, Wohnungen und sonstigen Immobilien in Deutschland an. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis. Die Länder setzen den Steuersatz selbst fest — er reicht von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Steuer ist Teil der Kaufnebenkosten und wird vom Notar an das Finanzamt gemeldet; erst nach Zahlung wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, die für den Grundbucheintrag erforderlich ist. Bei Erbschaft und Schenkung an enge Verwandte fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Vertiefende Ratgeber

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.