Kurzarbeitergeld (KUG)
Leistung der Agentur für Arbeit bei Kurzarbeit: 60 % (ohne Kinder) oder 67 % (mit Kindern) der Nettoentgeltdifferenz.
Das Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn der Arbeitgeber wegen vorübergehender wirtschaftlicher Gründe die Arbeitszeit reduzieren muss. Die Agentur für Arbeit gleicht 60 % der Nettoentgeltdifferenz aus — für Arbeitnehmer mit Kindern 67 %. Ab dem vierten Bezugsmonat erhöht sich die Leistung auf 70 % bzw. 77 %, ab dem siebten auf 80 % bzw. 87 %. Die Bezugsdauer beträgt regulär bis zu 12 Monate, kann jedoch per Rechtsverordnung verlängert werden. Das KUG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt — es kann also den persönlichen Steuersatz für das übrige Jahreseinkommen erhöhen.
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Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.