Fünftelregelung

Steuerliche Vergünstigungsregel für außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen). Senkt die Steuerprogression.

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) verteilt außerordentliche Einkünfte — typisch eine Abfindung oder eine größere Nachzahlung — rechnerisch auf fünf Jahre, um die Progression abzufedern. Das Finanzamt berechnet die Steuer einmal mit dem regulären Jahreseinkommen plus einem Fünftel der Abfindung und einmal nur mit dem regulären Einkommen; die Differenz wird mal fünf genommen. Effekt: Wer in einem Jahr eine große Einmalzahlung erhält, wird nicht in den Spitzensteuersatz katapultiert. Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug berücksichtigt — Arbeitnehmer müssen sie in der Steuererklärung beantragen.

Vertiefende Ratgeber

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.