Freibetrag

Einkommensbetrag, der steuerfrei bleibt. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 EUR.

Ein Freibetrag mindert die Steuerlast, indem er den steuerpflichtigen Teil des Einkommens reduziert — anders als bei einer Freigrenze, bei der nach Überschreiten der Grenze der gesamte Betrag steuerpflichtig sein kann, bleibt beim Freibetrag nur der überschießende Teil steuerpflichtig. Wichtige Freibeträge 2026: Grundfreibetrag (12.348 EUR), Kinderfreibetrag (4.464 EUR pro Kind plus 2.928 EUR Betreuung), Sparerpauschbetrag (1.000 EUR), Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 EUR) und der Pauschbetrag für Werbungskosten (1.230 EUR für Arbeitnehmer). Freibeträge können auf Antrag bereits auf der elektronischen Lohnsteuerkarte hinterlegt werden, sodass der Arbeitgeber sie monatlich berücksichtigt.

Vertiefende Ratgeber

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.