Freibetrag
Einkommensbetrag, der steuerfrei bleibt. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 EUR.
Ein Freibetrag mindert die Steuerlast, indem er den steuerpflichtigen Teil des Einkommens reduziert — anders als bei einer Freigrenze, bei der nach Überschreiten der Grenze der gesamte Betrag steuerpflichtig sein kann, bleibt beim Freibetrag nur der überschießende Teil steuerpflichtig. Wichtige Freibeträge 2026: Grundfreibetrag (12.348 EUR), Kinderfreibetrag (4.464 EUR pro Kind plus 2.928 EUR Betreuung), Sparerpauschbetrag (1.000 EUR), Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 EUR) und der Pauschbetrag für Werbungskosten (1.230 EUR für Arbeitnehmer). Freibeträge können auf Antrag bereits auf der elektronischen Lohnsteuerkarte hinterlegt werden, sodass der Arbeitgeber sie monatlich berücksichtigt.
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- Grundfreibetrag 2026: 12.348 EUR steuerfrei Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum — bis 12.348 EUR fällt keine Einkommensteuer an.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 EUR + Zuschlag Alleinerziehende erhalten den Entlastungsbetrag von 4.260 EUR plus 240 EUR für jedes weitere Kind — Steuerklasse II macht es möglich.
Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.