Progressionsvorbehalt
Steuerfreie Einkünfte (z. B. KUG, Elterngeld) erhöhen den Steuersatz für das restliche Einkommen.
Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) sorgt dafür, dass bestimmte steuerfreie Einkünfte — typisch Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld — nicht direkt versteuert werden, aber den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen. Rechnerisch wird ein fiktives Gesamteinkommen aus steuerpflichtigem und steuerfreiem Einkommen gebildet, der zugehörige Durchschnittssteuersatz ermittelt und dieser Satz auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen angewendet. Im Klartext: Wer im Jahr neben Elterngeld auch Arbeitseinkommen hat, zahlt auf das Arbeitseinkommen einen höheren Steuersatz, als wenn das Elterngeld gar nicht erhalten worden wäre.
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Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.