Solidaritätszuschlag (Soli)

Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuer, sofern diese die Freigrenze von 20.350 EUR überschreitet.

Der Solidaritätszuschlag ("Soli") wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt und ist ein Zuschlag von 5,5 % auf die festgesetzte Einkommen-, Lohn- oder Kapitalertragssteuer. Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerzahler dank einer hohen Freigrenze keinen Soli mehr. 2026 liegt die Freigrenze bei einer Einkommensteuer von 20.350 EUR (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 EUR (Zusammenveranlagung). Oberhalb dieser Grenze startet eine sogenannte Milderungszone (max. 11,9 % der Differenz), erst weit darüber gilt der volle Satz von 5,5 %.

Vertiefende Ratgeber

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.