Rentenversicherung (RV)
Pflichtversicherung für Arbeitnehmer: 18,6 % Beitragssatz (je Hälfte AG/AN). BBG 2026: 8.450 EUR/Monat.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die zentrale Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Pflichtversichert sind Arbeitnehmer sowie bestimmte Selbständige (Künstler, Publizisten, Handwerker etc.). Der Beitragssatz beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens und wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen — der Arbeitnehmer zahlt also 9,3 %. Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 liegt bei 8.450 EUR pro Monat (bundeseinheitlich seit 2025). Die Beitragszahlung erzeugt Entgeltpunkte, die bei Renteneintritt mit dem aktuellen Rentenwert (40,79 EUR; ab 01.07.2026 voraussichtlich 42,52 EUR) multipliziert werden und so die monatliche Bruttorente ergeben.
Passender Rechner
👴 Rentenrechner Rente berechnen →Vertiefende Ratgeber
- Rentenversicherung 2026: 18,6 % Beitragssatz und BBG 8.450 EUR Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze und Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Rentenversicherung 2026.
- Rentenformel erklärt: EP x ZF x RAF x aRW Die vier Faktoren der Rentenformel Schritt für Schritt erklärt — mit Rechenbeispielen.
- Freiwillige Rentenversicherung: Lücken schliessen für Selbstständige Selbstständige können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen — Mindestbeitrag, Höchstbeitrag und strategische Einzahlung.
Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.