Rentenversicherung (RV)

Pflichtversicherung für Arbeitnehmer: 18,6 % Beitragssatz (je Hälfte AG/AN). BBG 2026: 8.450 EUR/Monat.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die zentrale Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Pflichtversichert sind Arbeitnehmer sowie bestimmte Selbständige (Künstler, Publizisten, Handwerker etc.). Der Beitragssatz beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens und wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen — der Arbeitnehmer zahlt also 9,3 %. Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 liegt bei 8.450 EUR pro Monat (bundeseinheitlich seit 2025). Die Beitragszahlung erzeugt Entgeltpunkte, die bei Renteneintritt mit dem aktuellen Rentenwert (40,79 EUR; ab 01.07.2026 voraussichtlich 42,52 EUR) multipliziert werden und so die monatliche Bruttorente ergeben.

Vertiefende Ratgeber

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.