Werkstudent

Student mit max. 20 Std./Woche Beschäftigung. Privilegierung: nur RV-Beitrag (9,3 %), keine KV/PV/AV.

Werkstudenten sind eingeschriebene Studenten, die während des Semesters maximal 20 Wochenstunden arbeiten (vorlesungsfreie Zeit: unbegrenzt). Sie genießen ein Sozialversicherungsprivileg: Es fällt nur der Beitrag zur Rentenversicherung an (9,3 % AN-Anteil), Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen — Studenten sind üblicherweise familien- oder studentisch krankenversichert. Lohnsteuer wird je nach Steuerklasse einbehalten und kann über die Steuererklärung meist vollständig zurückgeholt werden, da das Einkommen oft unter dem Grundfreibetrag bleibt.

Vertiefende Ratgeber

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.