Bereinigtes Nettoeinkommen

Nettoeinkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (5 % Pauschale). Grundlage für die Unterhaltsberechnung.

Das bereinigte Nettoeinkommen ist die zentrale Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Vom regulären Nettoeinkommen werden zunächst berufsbedingte Aufwendungen abgezogen — pauschal 5 % oder nach Einzelnachweis. Weiter abgezogen werden können ehebedingte Schulden (in angemessener Höhe), Kinderbetreuungskosten und Aufwendungen für eine zusätzliche private Altersvorsorge (bis zu 4 % vom Bruttoeinkommen). Das Ergebnis bestimmt die Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle und damit den Mindestunterhalt für jedes Kind.

Vertiefende Ratgeber

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.