Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Einkommen nach Abzug aller Freibeträge und Sonderausgaben. Grundlage für die Einkommensteuer.

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist die finale Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Es entsteht in mehreren Schritten: vom Bruttoeinkommen werden Werbungskosten und Sonderausgaben abgezogen, dann außergewöhnliche Belastungen, schließlich die Freibeträge (Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag etc.). Auf das verbleibende zvE wendet das Finanzamt den progressiven Tarif nach § 32a EStG an. Wer das zvE optimieren will, sollte alle abziehbaren Posten in der Steuererklärung geltend machen — von der Pendlerpauschale über Arbeitsmittel bis zu Spenden, beruflichen Versicherungen und der privaten Altersvorsorge.

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.