Splittingtarif

Steuerberechnung für Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften. Einkommen wird halbiert, besteuert und verdoppelt.

Der Splittingtarif (Ehegattensplitting) ist die Standard-Veranlagung für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland. Rechnerisch wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, für jede der beiden Hälften wird die Steuer nach dem Einzeltarif ermittelt und das Ergebnis verdoppelt. Effekt: Bei unterschiedlich verdienenden Partnern wird die Progression abgemildert. Maximaler Vorteil liegt bei rund 19.000 EUR Steuerersparnis pro Jahr (Stand 2026), bei gleich verdienenden Partnern bringt das Splitting keinen Vorteil. Alternative ist die Einzelveranlagung — die in Sonderfällen (z. B. Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt bei einem Partner) günstiger sein kann.

Vertiefende Ratgeber

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.