Kirchensteuer
Steuer für Mitglieder einer Religionsgemeinschaft: 8 % (BW, BY) oder 9 % (andere) der Einkommensteuer.
Die Kirchensteuer wird in Deutschland von den Finanzämtern für die staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften (röm.-kath., evang., jüdisch, altkath.) erhoben. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- oder Einkommensteuer; der Steuersatz beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, in allen anderen Bundesländern 9 %. Bei sehr hohen Einkommen greift in einigen Ländern eine Kappung auf 2,75 % bis 4 % des zu versteuernden Einkommens. Pflicht ist die Kirchensteuer nur für Mitglieder einer Kirche — ein Kirchenaustritt beim Standesamt beendet die Steuerpflicht zum Monatsende.
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Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.