Lohnsteuer
Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die vom Arbeitgeber direkt ans Finanzamt abgeführt wird.
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer: Der Arbeitgeber berechnet die Steuer nach der amtlichen Lohnsteuertabelle bzw. dem programmierten Tarif und führt sie direkt an das Finanzamt ab. Höhe und Berechnung hängen ab von Steuerklasse, Lohnzahlungszeitraum, Freibeträgen auf der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) und kirchlicher Zugehörigkeit. Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung wird die einbehaltene Lohnsteuer auf die tatsächlich geschuldete Einkommensteuer angerechnet — zu viel gezahlte Lohnsteuer wird erstattet.
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Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.