Düsseldorfer Tabelle

Leitlinie des OLG Düsseldorf für den Kindesunterhalt. Unterteilt nach Einkommensgruppen und Altersstufen.

Die Düsseldorfer Tabelle ist die bundesweit anerkannte Leitlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag jährlich aktualisiert (Stand 1. Januar 2026). Die Tabelle gliedert sich in 15 Einkommensgruppen (von "bis 2.100 EUR" bis "über 11.200 EUR" netto) und vier Altersstufen (0-5, 6-11, 12-17, ab 18 Jahre). Der angegebene Mindestunterhalt entspricht dem bedarfsgerechten Anteil — vom Tabellenbetrag abzuziehen ist die hälftige Kindergeldanrechnung.

Vertiefende Ratgeber

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.