Mutterschutz

Gesetzlicher Schutz erwerbstätiger Mütter vor und nach der Geburt. 6 Wochen vor + 8 Wochen nach der Entbindung.

Der Mutterschutz schützt schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz und sichert ihren Arbeitsplatz während Schwangerschaft und nach der Geburt. Die gesetzliche Schutzfrist beträgt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin (12 Wochen bei Mehrlings- oder Frühgeburten und bei Geburt eines Kindes mit Behinderung). Während der Schutzfrist erhalten gesetzlich krankenversicherte Frauen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (bis 13 EUR/Tag) plus Zuschuss vom Arbeitgeber auf 100 % des durchschnittlichen Nettogehalts.

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.