Sparerpauschbetrag
Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 EUR (Einzelveranlagung) bzw. 2.000 EUR (Zusammenveranlagung) pro Jahr.
Der Sparerpauschbetrag stellt einen jährlichen Freibetrag dar, bis zu dem Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) steuerfrei bleiben. Stand 2026: 1.000 EUR pro Person bei Einzelveranlagung, 2.000 EUR bei Zusammenveranlagung. Um den Freibetrag automatisch zu nutzen, sollten Anleger bei ihrer Bank, Sparkasse oder Brokerage einen Freistellungsauftrag einreichen — sonst wird die Abgeltungssteuer direkt einbehalten und muss später per Steuererklärung zurückgeholt werden. Der Sparerpauschbetrag deckt auch die Werbungskosten ab; ein zusätzlicher Abzug echter Werbungskosten ist nicht möglich.
Passender Rechner
📈 Kapitalertragssteuer-Rechner Kapitalerträge versteuern →Vertiefende Ratgeber
Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.