Steuern in Sachsen 2026
Die wichtigsten landesspezifischen Steuern und Abgaben im Überblick — mit Verweisen auf die jeweiligen Rechner.
Grunderwerbsteuer
5,5 %
vom Kaufpreis
Kirchensteuer
9 %
der Einkommensteuer
Grundsteuer-Modell
Modifiziertes Bundesmodell
Grunderwerbsteuer in Sachsen
Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in Sachsen fällt eine Grunderwerbsteuer von 5,5 % des Kaufpreises an. Auf einen Kaufpreis von 300.000 EUR sind das 16.500 EUR; auf 500.000 EUR entsprechend 27.500 EUR. Die Steuer wird einmalig erhoben, vom Notar gemeldet und ist Voraussetzung für die Unbedenklichkeitsbescheinigung — und damit für den Grundbucheintrag. Eine ausführliche Berechnung der gesamten Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, ggf. Makler) finden Sie im Kaufnebenkosten-Rechner.
Kirchensteuer in Sachsen
Mitglieder einer offiziell anerkannten Religionsgemeinschaft zahlen in Sachsen eine Kirchensteuer von 9 % auf die festgesetzte Lohn- oder Einkommensteuer. Der Satz von 9 % entspricht dem bundesweiten Durchschnitt; nur Bayern und Baden-Württemberg liegen mit 8 % darunter.Wer die Kirchensteuer einsparen mochte, kann seinen Kirchenaustritt beim Standesamt erklaren — die Steuerpflicht endet zum Ende des Folgemonats. Konkrete Beispielrechnungen liefert unser Kirchensteuer-Rechner.
Grundsteuer in Sachsen — Modifiziertes Bundesmodell
Nach der Grundsteuerreform berechnet sich die jahrliche Grundsteuer in Sachsen nach dem Modifiziertes Bundesmodell. Die endgultige Steuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde — der Hebesatz wird kommunal festgelegt und variiert auch innerhalb eines Bundeslandes erheblich. Unser Grundsteuer-Rechner wendet die in Sachsen geltende Berechnungslogik automatisch an, sobald Sie das Bundesland auswahlen.
Passende Rechner für Sachsen
Ratgeber zu Sachsen
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Andere Bundeslander im Vergleich
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Quellen: Bundesfinanzministerium, finanz-tools.de. Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.