Grundsteuer Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre neue Grundsteuer für 2026 — mit dem korrekten Modell für Ihr Bundesland. Die Reform ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

So berechnen wir die Grundsteuer

Die Grundsteuer-Reform gilt seit dem 1. Januar 2025 und betrifft rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland. Jedes Bundesland hat ein eigenes Berechnungsmodell gewählt — daher variiert die Berechnung je nach Standort erheblich.

Bundesmodell (10 Länder)

Die Formel: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Steuermesszahlen: 0,31 Promille (Wohnen) bzw. 0,34 Promille (Nichtwohnen). Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt auf Basis von Bodenrichtwert, Fläche und ggf. Ertragswert ermittelt.

Flächenmodell (Bayern)

Bayerns Modell ist wertunabhängig und basiert rein auf Flächen:

(Grundfläche x 0,04 + Gebäude x 0,50 x [0,70 für Wohnen]) x Hebesatz

Bodenwertmodell (Baden-Württemberg)

Nur der Bodenwert zählt, das Gebäude spielt keine Rolle:

Bodenrichtwert x Fläche x 1,3 Promille x [0,70 für Wohnen] x Hebesatz

Praktisches Beispiel — Bundesmodell

Eine Eigentumswohnung in Berlin mit einem Grundsteuerwert von 250.000 EUR:

  • Steuermessbetrag: 250.000 x 0,00031 = 77,50 EUR
  • Grundsteuer: 77,50 x 470 % = 364,25 EUR / Jahr
  • Pro Monat: ca. 30,35 EUR

Häufig gestellte Fragen

Was hat sich bei der Grundsteuer 2026 geändert?
Die Grundsteuerreform ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Jedes Bundesland wendet sein eigenes Berechnungsmodell an. Erstmals erhalten Eigentümer Bescheide nach den neuen Regeln — die Belastung kann sich deutlich von früher unterscheiden.
Welche Grundsteuer-Modelle gibt es?
Es gibt 6 verschiedene Modelle: Bundesmodell (10 Länder), Bodenwertmodell (Baden-Württemberg), Flächenmodell (Bayern), Wohnlagenmodell (Hamburg), Flächen-Faktor-Modell (Hessen) und Fläche-Lage-Modell (Niedersachsen). Saarland und Sachsen nutzen ein modifiziertes Bundesmodell.
Was ist der Hebesatz?
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und bestimmt die tatsächliche Höhe der Grundsteuer. Er kann von unter 200 % bis über 900 % variieren. Typische Werte: Berlin 470 %, München 535 %, Köln 515 %.
Was ist die Steuermesszahl?
Die Steuermesszahl ist ein gesetzlich festgelegter Faktor, der auf den Grundsteuerwert angewendet wird. Im Bundesmodell: 0,31 Promille für Wohnen, 0,34 Promille für Nichtwohnen. Andere Bundesländer haben eigene Messzahlen.
Wo finde ich meinen Bodenrichtwert?
Bodenrichtwerte finden Sie im BORIS-Portal Ihres Bundeslandes (boris.de, boris-bw.de, boris-bayern.de etc.) oder beim örtlichen Gutachterausschuss. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf EUR pro Quadratmeter.
Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?
Ja, gegen den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts können Sie innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist Widerspruch möglich.

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